41. Woche 2026 – Austellung „Rechte statt Almosen!“
Die Ausstellung „Rechte statt Almosen“ zeigt 100 Jahre Behindertenbewegung in Österreich zeigt und die Bemühungen für Rechte und gesellschaftliche Teilhabe …
In der Sendung "konkret" ging es am 24. März 2014 im ORF 2 um die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die eine Ausweitung der Gruppe der AusweisinhaberInnen für einen Behindertenparkplatz mit sich bringt. Ein Kommentar.
Haben bisher nur Menschen mit einer Gehbehinderung diesen Ausweis erhalten, können seit Jänner 2014 auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen diesen Ausweis vom Bundessozialamt bekommen, wenn es ihnen nicht zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.
Da durch diese Ausweitung die Gefahr besteht, dass Menschen, die behinderungsbedingt wirklich auf die Breite eines Behindertenparkplatzes angewiesen sind, im Bedarfsfall keinen freien Behindertenparkplatz mehr finden, weil es auch viele AusweisinhaberInnen mit Behinderung geben wird, die durchaus auch mit einem normalen Parkplatz das Auslangen finden würden, ist unter verschiedenen Behindertenorganisationen ein heftiger Streit um das Thema entbrannt, der nun offensichtlich auch über die Medien ausgetragen wird. So ging es Sendung „konkret“ ordentlich zur Sache.
„Die Liebe Not mit den Parkplätzen, die kennen fast alle Autofahrer. Besonders schwer haben es dabei jene, die auf einen Parkplatz mit dem Rollstuhlzeichen angewiesen sind. Das Problem wird sich verschärfen. Der Grund dafür: Nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung könnten heuer 60.000 zusätzliche Ausweise für die Behindertenparkplätze ausgestellt werden“, meinte die Moderatorin Claudia Reiterer zur Einleitung.
„Ich mache dem Gesetzgeber den Vorwurf, die Novelle der Straßenverkehrsordnung beschlossen zu haben, ohne auf die Vertreter der Rollstuhlfahrer zu hören“, meinte der Rollstuhlfahrer Anton Steiner gegenüber dem ORF empört. Er erklärte, sowohl der Verband der Querschnittgelähmten Österreichs als auch der Club Mobil habe sich vor dem Inkrafttreten der Novellierung der Straßenverkehrsordnung explizit gegen eine Ausweitung der Gruppe der AusweisinhaberInnen für Behindertenparkplätze ausgesprochen.
„Die Novelle haben wir gemacht, um einfacher den Parkausweis bekommen zu können, um auch Verwaltungskosten zu sparen, um eine missbrauchssichere Lösung zu haben und vor allem auch um österreichweit einheitliche Spielregeln zu haben. Ich finde es nicht sehr schön, dass Behinderte unterschiedlicher Behinderung sich hier offensichtlich gegenseitig ausspielen wollen. Ich glaube, alle die es brauchen, sollen so einen Ausweis bekommen“, erklärte Martin H. Staudinger vom Sozialministerium im Interview für die Sendung „konkret“.
„Wieviele §29b-Ausweise im Umlauf sind, weiß derzeit niemand. Der Städtebund schätzt, dass derzeit noch etwa 40.000 Ausweise von Verstorbenen illegal in Verwendung sind“, hieß es in dem Fernsehbeitrag.
„Wenn die alten ungültigen Ausweise endlich aus dem Verkehr gezogen sind, dann wird sich eine gewisse Entspannung auf dem Sektor ergeben, weil dann die missbräuchliche Verwendung der Ausweise zurückgehen wird. Kriegerische Auseinandersetzungen unter verschiedenen Behindertenorganisationen werden sicher nicht der Ausweg sein“, erklärte ÖAR-Vizepräsident Mag. Michael Svoboda in der ORF-Sendung.
Im Mittelpunkt des Fernsehbeitrages stand ein Streitgespräch zwischen Hans-Jürgen Groß vom ÖZIV und Anton Steiner vom Verband der Querschnittgelähmten. Dass sich in der Konfrontation um die Berechtigung für den Parkausweis für Menschen mit Behinderung hier zwei Rollstuhlfahrer gegenübersaßen, war ein etwas irritierender Anblick, denn eigentlich müssten ja alle Rollstuhlfahrer ein Interesse daran haben, dass es nicht zu einer inflationären Ausgabe von Behindertenparkplatzausweisen kommt.
Hans-Jürgen Groß vertrat bei der Konfrontation die Position jener, die für eine Ausweitung der Gruppe der InhaberInnen für den Behindertenparkplatz-Ausweis sind. „Wer den Eintrag ‚Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel‘ im Behindertenpass hat, der hat auch Anspruch auf den Parkplatz-Ausweis. Weil jeder Mensch gleich viel zähl!“, argumentierte Groß.
Meine Meinung dazu ist, dass dieses Argument nicht stichhaltig ist, denn jeder Mensch zählt aus meiner Sicht gleich viel, unabhängig davon, ob er einen Behindertenparkplatz nutzen darf oder nicht. Dass es aber Menschen mit Behinderung gibt, die behinderungsbedingt auf die besondere Breite eines Behindertenparkplatzes angewiesen sind und andere, die es nicht sind, ist eine ganz andere Sache. Mit anderen Worten alle Menschen zählen zwar gleich viel, haben aber unterschiedliche Bedürfnisse, denen Rechnung zu tragen ist.
Anton Steiner warf bestimmten Behindertenverbänden vor, dass sie sich mit der Zustimmung zu dieser Novelle die Gunst jener Mitglieder erkaufen wollen, die den Ausweis davor nicht bekommen hätten. Unglücklicher Weise ist der Ausweis auch deshalb so begehrt, weil auch andere Vorteile mit ihm verbunden sind (Steuerbegünstigungen, Autobahnvignette, etc.).
„Der Eintrag Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht zumutbar bedeutet, dass diese Personen gar keine andere Möglichkeit haben, als mit einem Fahrzeug von A nach B zu kommen und den Parkausweis brauchen sie, um in erster Reihe aussteigen zu können. Denken wir nur daran, wie es ist, wenn man als Mensch mit einer schweren Beeinträchtigung auch noch mit erschwerten Witterungsverhältnissen wie Schnee oder Regen zu kämpfen hat.“ Als Beispiel führte Groß hier Krebspatienten an, die gerade von einer Chemotherapie kommen.
„Ein Krebspatient kann jeder Zeit bei einem eingangsnahen Parkplatz eines Krankenhauses ein- und aussteigen. Blinde Menschen können das genauso. Der Blindenverband in Salzburg hat vor kurzem sogar freiwillig an seine Mitglieder appelliert, Behindertenparkplätze für andere behinderte Menschen, die auf die Breite des Parkplatzes angewiesen sind, freizulassen“, konterte Steiner in der Diskussion mit Groß.
Die Lösung des Behindertenparkplatzproblems sieht Groß darin, dass ausreichend neue Behindertenparkplätze geschaffen werden, um den steigenden Bedarf decken zu können.
Nach meiner persönlichen Einschätzung ist es allerdings überhaupt nicht realistisch, das Problem der enormen Ausweitung der Gruppe der AusweisinhaberInnen durch ausreichend neue Behindertenparkplätze lösen zu können. Freie Parkplätze sind vor allem im städtischen Bereich schon für nichtbehinderte Menschen oft rar und selten zu ergattern. Wie kann man da erwarten, dass dann auch noch genügend Parkplätze für voraussichtlich 60.000 neue AusweisinhaberInnen geschaffen werden können?
Steiner sieht die Lösung der Behindertenparplatzproblematik darin, dass auf Behindertenparkplätzen nur jene Personen parken dürfen, die beim Ein- und Aussteigen behinderungsbedingt wirklich auf einen breiten Behindertenparkplatz angewiesen sind.
Wer Anton Steiner kennt, weiß, dass er auch einen konkreten Lösungsvorschlag hätte, der durchaus überlegenswert wäre, nämlich, dass jene die behinderungsbedingt wirklich auf einen breiten Behindertenparkplatz angewiesen sind, eine Zusatzvignette auf den Behindertenparkplatz-Ausweis bekommen und alle anderen nicht. Jene die keine Zusatzvignette auf dem Ausweis haben, könnten alle Vorteile des Ausweises nutzen, außer der Parkberechtigung für einen breiten Behindertenparkplatz.
Leider ist dieser Lösungsvorschlag durch eine Zusatzvignette zwei unterschiedliche Kategorien von Ausweisen zu schaffen, in der Sendung konkret nur von Hans-Jürgen Groß kurz erwähnt worden als er meinte: „Die Forderung zwei unterschiedliche Ausweise durch Markierungen oder Vignetten zu schaffen, die kann nicht unterstützt werden.“ Was damit allerdings genau gemeint ist, darüber ließ man die Zuschauer leider im Unklaren.
Die Idee zwei unterschiedliche Kategorien von Behindertenparkplatzausweisen zu schaffen ist übrigens nicht ganz neu. Bereits in den 90er Jahren machte der Verband der Querschnittgelähmten einen derartigen Vorschlag, der jedoch von der ÖAR letzten Endes nicht mitgetragen wurde und daher politisch keine Chance auf Umsetzung hatte.
Zum Abschluss der Diskussion meinte Hans-Jürgen Groß: „Eines ist klar: Gegen jede Art der Selektion welcher Art auch immer, müssen wir Behindertenverbände auftreten und sagen Nein, ganz sicher nicht, Selektionen hatten wir schon mal, das wollen wir nicht. Jeder muss den gleichen Anspruch haben und den gleichen Ausweis.“
Mir persönlich war nicht ganz klar, was Herr Groß meinte mit der Aussage „Selektionen hatten wir schon mal.“ Meinte er damit etwa die Selektion, die im Dritten Reich stattfand? Falls ja, wäre das wohl alles andere als passend in diesem Zusammenhang.
Alles in allem wäre es wünschenswert gewesen, der Diskussion im ORF um mögliche Lösungsvorschläge der Behindertenparkplatzproblematik mehr Raum zu geben, statt den Streit um das Thema in den Mittelpunkt zu stellen. Aber Streit scheint wohl höhere Einschaltquoten zu bringen als das Aufzeigen möglicher Lösungen.
Wer die Sendung konkret noch im Original sehen möchte, findet sie hier.
In Österreich tendiert man oft dazu, sich an Deutschland als Vorbild zu orientieren. Beim Thema Behindertenparkplatzausweis hat man das in Österreich jedoch anscheinend nicht getan. Man hat offensichtlich überhaupt ignoriert, wie andere Länder in Europa mit der Behindertenparkplatzproblematik umgehen.
Kaum jemand in Österreich scheint zu wissen, dass es in Deutschland tatsächlich zwei unterschiedliche Kategorien von Behindertenparkplatzausweisen gibt. Den blauen europaweit gültigen Behindertenparkplatzausweis erhält man in Deutschland nur, wenn man einen Schwerstbehindertenausweis mit der Eintragung „außergewöhnlich gehbehindert“ oder „blind“ hat. Auch contergangeschädigte Menschen oder Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme) erhalten in Deutschland den blauen Behindertenparkplatzausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt.
Andere Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland einen orangenen Ausweis für Parkerleichterungen erhalten, der jedoch nicht das Parken auf einem Behindertenparkplatz erlaubt (Quelle: Sozialverband Vdk Deutschland).
Die Parkdauer auf einem Behindertenparkplatz ist in Deutschland übrigens in der Regel auf 24 Stunden beschränkt. Nähere Informationen über die Regelungen bezüglich Parkausweise für Menschen mit Behinderung in Deutschland findet man im Internet.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Die Ausstellung „Rechte statt Almosen“ zeigt 100 Jahre Behindertenbewegung in Österreich zeigt und die Bemühungen für Rechte und gesellschaftliche Teilhabe …