Ein Streit um eine Rampe in der Steiermark beschäftigt die Bezirkshauptmannschaft Liezen, die Medien und auch immer mehr Bürgerinnen und Bürger. Der Bürgermeister von Rottenmann, Ludwig Kopf, möchte diese Rampe entfernen.
Was ist passiert? „Zuletzt hatte die Innenstadt von Rottenmann ein Problem, das vor allem die älteren und nicht mehr so mobilen Menschen voll betroffen hat: Das letzte Lebensmittelgeschäft in der Innenstadt hat zugesperrt“, berichtet Helmut Schaupensteiner, Initiator des Lebensmittelladens, gegenüber BIZEPS-INFO und ergänzt: „Auf meine Initiative hin und nach monatelangen Bemühungen haben wir am 15. Mai einen Nahversorger-Markt eröffnet.“ Auch die Errichtung einer Eingangsrampe wurde beantragt. Doch dies wurde mit der Begründung „passt nicht zum Ortsbild …“ abgelehnt.
Den engagierten Kaufmann ärgerte dies. „Ich selbst habe vielen, meist älteren Menschen über die beiden Eingangsstufen geholfen, mehrere Kinderwägen und einen Rollstuhlfahrer gehoben“. Schaupensteiner wurde aktiv und hat eine ordentliche Rampe „ohne Genehmigung an der Hauswand und auf dem Gehsteig anschrauben lassen“, was in diesem Stadium natürlich illegal war, wie er gerne zugibt.
Abbruchbescheid
Doch wer denkt, dass hier der Menschenverstand einsetzt, irrt. Der Bürgermeister erließ einen Abbruchbescheid, weil diese das Ortbild beeinträchtige. „Der Konflikt über die Zugangsrampe vor dem kürzlich eröffneten Nahversorger in der Rottenmanner Innenstadt geht in die nächste Runde“, schreibt die Kleine Zeitung.
Betroffene wollen die Rampe
„ÖZIV-Mitglieder haben diese Lösung bei mir als sehr gut befunden und mich gebeten, weiterhin dahinter zu stehen, dass diese Rampe nicht mehr abgebaut wird“, berichtet der ÖZIV-Bezirksobmann, Franz Klopf, gegenüber BIZEPS-INFO. Er empfahl Herrn Schaupensteiner daher Berufung gegen den Abbruchbescheid einzulegen.
Nun muss der Gemeinderat von Rottenmann darüber entscheiden. Dies wird wahrscheinlich im Oktober 2008 passieren. „Die Rampe bleibt. Ich denke nicht daran, sie zu demontieren“, hält Helmut Schaupensteiner abschließend fest.