Struktur der österreichischen Politik

Teil 1 - Die UN-Staatenprüfung: Wie setzt Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention um?

Logo ÖAR
ÖAR

Am 2. und 3. September 2013 wird Österreichs innerstaatliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von den Vereinten Nationen geprüft.

Gleich vorweg: die im April des Jahres für diese Prüfung erstellte Themenliste bringt sehr kritisch die Schwachstellen der österreichischen Behindertenpolitik auf den Punkt. Die siebenseitige Prüfliste bezieht sich auf die Artikel 1 bis 33 der UN-BRK.

Die ÖAR informiert bis zur Anhörung im September über die wichtigsten Punkte dieser Prüfliste und beleuchtet ihre Umsetzung in Österreich.

Der Föderalismus in Österreich verhindert die volle Implementierung der UN-BRK

Die Kompetenzaufteilung von Gesetzgebung und Vollziehung zwischen Bund und Ländern, verbunden mit der teilweisen Autonomie von Gemeinden in manchen Bereichen, führt zu Unzulänglichkeiten und blockiert Entwicklungen. Diskussionen werden oftmals unter dem Argument des Föderalismus verhindert und das starre Festhalten an den eigenen Kompetenzen gepaart mit einem Mangel an innovativen Lösungsideen trägt keineswegs zu einer fortschrittlichen Politik für Menschen mit Behinderungen bei.

Dies spiegelt sich entscheidend im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 – 2020 wider. Denn anders als geboten, beteiligten sich die Länder nicht an der Erstellung des NAP, was dessen Wirkung klarerweise wesentlich schmälert.

Der Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen merkte in seiner Stellungnahme zum Aktionsplan an, dass „… die Einbeziehung der Länder unausgegoren (ist) und angesichts der föderalistischen Herausforderung in Österreich läuft der Aktionsplan Gefahr, nur bruchstückhaft umsetzbar zu sein. Eine Nachverhandlung mit den Ländern ist aus Sicht des Ausschusses unausweichlich.“ Der Monitoringausschuss empfiehlt daher unter anderem die Vereinheitlichung behindertenpolitischer Angelegenheiten im gesamten Bundesgebiet.

Wie Behindertenpolitik zu realisieren ist, dazu haben die einzelnen Kompetenzträger durchaus unterschiedliche Vorstellungen, woraus sich für in Österreich lebende Menschen mit Behinderungen enorme Unterschiede ergeben. Es ist nicht egal, in welchem Bundesland man lebt.

Einige Beispiele verdeutlichen dies: Die frühkindliche Förderung ist äußerst unterschiedlich geregelt, ebenso die finanzielle Unterstützung für Hilfsmittel. Diskriminierungsverbote in Bezug auf Menschen mit Behinderungen bieten in Österreich keinen einheitlichen Schutz, weil sie bundeslandweise unterschiedlich stark ausgeprägt sind. Die Regelungen für Barrierefreiheit sind ebenfalls Ländersache – dies führt in der Praxis zu großen Unterschieden in der barrierefreien Ausgestaltung von Gebäuden und der zur Verfügung stehenden Infrastruktur.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich