Stubenvoll: Zahlreiche weitere Maßnahmen Wiens zugunsten Behinderter bereits in Umsetzung begriffen

Umfassende Bauordnungsnovelle soll noch heuer im Landtag beschlossen werden - Laufende Überprüfung von Rechtsvorschriften auf Behindertentauglichkeit

Erika Stubenvoll
Simonis

Einigermaßen „erstaunt“ über den heute, Montag, vom Behindertensprecher der Wiener ÖVP, Gemeinderat a.D. Karl, präsentierten Forderungskatalog hinsichtlich der Maßnahmen für Behinderte, zeigte sich die Vorsitzende der Behindertenkommission des Wiener Gemeinderates, Zweite Landtagspräsidentin Prof. Erika Stubenvoll.

In einer Replik im Pressedienst der SPÖ Wien wies sie darauf hin, dass die überwiegende Mehrzahl der Vorschläge von Karl bereits in Umsetzung begriffen seien. „Die Karl´sche Fleißaufgabe, einen Beitrag zum Stopfen des Sommerlochs in der Politik der Wiener ÖVP zu leisten, ist hinsichtlich der Maßnahmen der Stadt wirklich nicht nötig gewesen“, stellte Stubenvoll fest.

So wisse natürlich auch der Behindertensprecher der Wiener ÖVP, auch wenn er nicht mehr dem Landtag angehöre, dass eine umfassende Novelle der Wiener Bauordnung zugunsten Behinderter noch heuer oder spätestens Anfang nächstes Jahres vom Wiener Landtag beschlossen werden würde, setzte Stubenvoll fort. Die Gespräche und Verhandlungen unter Einbeziehung der Behindertenverbände seien bereits so weit fortgeschritten, dass voraussichtlich nur mehr eine größere Gesprächsrunde zur Finalisierung der Materie notwendig wäre.

„Die neue Wiener Bauordnung wird jedenfalls die behindertenfreundlichste aller Bundesländer sein“, hob Stubenvoll hervor. Auch hinsichtlich der Forderung von Karl, Rechtsvorschriften auf ihren behinderten-diskriminierenden Charakter zu überprüfen, wies die Mandatarin darauf hin, dass dies seitens der Magistratsdirektion ebenfalls laufend geschehe.

Zu dem von Karl angesprochenen Themen Gehsteigabschrägungen und Blinden-Ampeln erinnerte Stubenvoll daran, dass diese Materien in die Kompetenz der Bezirke fielen und diese – je nach Vorhandensein der Mittel – laufend solche Maßnahmen umsetzen würden. „Ich bin mir bewusst, dass dies vielen zu langsam geht“, so Stubenvoll.

Man müsse aber auch bedenken, dass die Stadt und die Bezirke sich nur einem bestimmten finanziellen Rahmen bewegen könnten. Wien habe bereits zahlreiche frühere Aufgaben des Bundes, wie das Pass-, Melde- und Fundwesen, übernommen, sei zudem aufgrund des Stabilitätspaktes verpflichtet, einen maastrichtkonformen Budgetüberschuss zur Entlastung des Bundesbudgets zu tragen, erinnerte Stubenvoll.

Für die von Karl geforderte Sonderfinanzierung sei der finanzielle Spielraum für die Bezirke jedenfalls derzeit kaum vorhanden, schloss Stubenvoll.

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0 Kommentare

  • Als Vorsitzender des „Komitee Behindertengleichstellung in Wien“ kann ich mich über die Feststellung, dass die Gespräche und Verhandlungen unter Einbeziehung der Behindertenverbände bereits so weit gediehen seien, dass nurmehr eine größere Gesprächsrunde zur Finalisierung einer akzeptablen Bauordnungsnovelle nötig sei, nur wundern.

    Faktum ist vielmehr, dass bei der letzten diesbezüglichen Besprechung Mitte Juli 2003 alle berechtigten Forderungen der sehbehinderten und blinden Menschen seitens der zuständigen MA 64 abgelehnt wurden.
    Faktum ist auch, dass das Problem nicht durch ein Gespräch, sondern durch eine massive Änderung des Gesetzesentwurfes zu lösen wäre; das wird aber dadurch erschwert, dass der Entwurf offenbar schon in Brüssel zur Genehmigung der technischen Normen ist und eine Änderung des Entwurfs nochmals dieses Prozedere nötig machen würde. Dann wäre aber mit der Novelle heuer nicht mehr zu rechnen.

    Die Ausgrenzung von sinnesbehinderten Menschen aus Maßnahmen des barrierefreien Bauens ist aber sicher eine Diskriminierung im Sinn der Bundesverfassung und nicht einfach hinzunehmen!

  • Sehr geehrte Frau Prof. Stubenvoll! Ich möchte nur darauf erinnern, dass die so „behindertenfreundliche“ künftige Wr. Bauordnung voraussichtlich, geht es nach den Magistratsjuristen, keine Maßnahmen für sehbehinderte und blinde Menschen enthalten wird. Das ist eine Diskriminierung im Sinne des Art. 7 Abs. 1 dritter und vierter Satz der Bundesverfassung.

    Ferner war die Durchforstung der Wiener Rechtsvorschriften wohl das letzte Mal im Herbst 2002 ein Thema, als der eher desillusionierende Bericht zur Lage der Behindertengleichstellung in Wien von behinderten ExpertInnen vorgestellt wurde.