Studie veröffentlicht: Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen unter Bedingungen von Covid-19

Am 24. Jänner 2021 hat die Arbeitsgemeinschaft wahlbeobachtung.org eine neue Studie veröffentlicht. Darin wird beurteilt, ob die Covid-19-Maßnahmen bei der Durchführung der Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen im Oktober 2020 demokratiepolitisch verhältnismäßig gesetzt waren. Auch der Zugang zur Wahl für Menschen mit Behinderungen wurde erhoben.

Tafel mit der Aufschrift Wien
BilderBox.com

Die Untersuchung wurde von der unabhängigen, überparteilichen, zivilgesellschaftlichen Initiative wahlbeobachtung.org durchgeführt, die die Stärkung demokratischer Praktiken und die Verbesserung von Wahlprozessen zum Ziel hat.

Erstmals wurde eine österreichische Wahl auf Landesebene untersucht. Die Ergebnisse der nun veröffentlichten Studie basieren auf der Grundlage von ExpertInnengesprächen, Konsultationen politischer Parteien per Fragebogen sowie Online-Recherchen und der Auswertung von Beobachtungsfragebögen, die von WählerInnen am Wahltag ausgefüllt wurden.

Positive Bilanz

Das Team von wahlbeobachtung.org unter Mitarbeit von Dr. Friedarike Sandtner und

Mag. Gert Michael Binder kam zu dem Schluss, dass die getätigten Anpassungen der Wahlgesetze aufgrund der Covid-19 Bedingungen gering gehalten wurden und aus demokratiepolitischer Perspektive als angemessen und verhältnismäßig bewertet werden können.

Der Schutz der Wahlberechtigten und der wahldurchführenden Personen sowie die sichere Abhaltung der Wahl blieb gewährleistet. Dafür spricht, dass es keinen signifikanten Ausschlag der Infektionszahlen in den Folgetagen der Wahl zu beobachten gab.

Um das Wahlrecht von Personen, die mit Covid-19 erkrankt waren, oder sich in Heimquarantäne befanden, zu wahren, konnten diese kurzfristig eine spezielle, an die Bedingungen von Covid-19 adaptierte, mobile Wahlkommission beantragen.

Zugang für Menschen mit Behinderungen

Knapp 57% der 1.494 Wahllokale waren barrierefrei und mit einer Rollstuhl-Wahlzelle ausgestattet. War das zuständige Wahllokal nicht barrierefrei zugänglich, konnten Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen eine Wahlkarte beantragen. Damit konnten sie in jedem beliebigen barrierefreien Wahlkarten-Wahllokal wählen.

Wahlinformationen für Menschen mit Behinderungen, auch in leicht lesbarer Form sowie in zehn häufigen EU-Sprachen, waren auf der Website der Stadt Wien zu finden. Dort stand auch eine Liste der barrierefreien Wahllokale zur Verfügung.

Vor Ort wurde aufgrund der speziellen Situation besonders auf einen geregelten Ablauf geachtet. Dies kam Menschen mit Behinderungen insofern entgegen, als vermehrtes Augenmerk auf ein geordnetes Kommen und Gehen mit genügend Platz für jede WählerIn gelegt wurde.

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