Studie: Wie barrierefrei ist das österreichische Internet?

Seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes am 28. Juni 2025 ist Österreichs Webbranche gefordert: Nur 2 % der geprüften Firmen erfüllen alle Vorgaben.

schwarzer Hintergrund mit angedeutetem Sternenhimmel. Text Studio Barrierefreies Internet AT 2025, Nationale Analyse im Rahmen des European Accessibility Act
Ernst & Young

Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt Österreich den European Accessibility Act national um. Seit 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und besonders Online-Shops, Ticket-Portale oder Telekommunikationsverträge nach dem Barrierefreiheitsgesetz barrierefrei sein, Kleinstunternehmen bleiben allerdings ausgenommen.

Direkt von der neuen Rechtslage betroffen sind laut Studie 70.835 Unternehmen, die entweder mehr als 10 Beschäftigte haben oder über 2 Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme liegen. Davon betreiben 37.468 eine öffentlich zugängliche Website. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen.

Eine von risikomonitor und Ernst & Young erstellte Studie untersuchte den .at-Domainraum umfassend: Von 1,24 Mio. registrierten Adressen wurden 269.832 Startseiten automatisiert auf WCAG 2.2 Konformität (Barrierefreiheitsrichtlinien) geprüft. Knapp die Hälfte der Seiten ließ sich eindeutig österreichischen Eigentümer:innen zuordnen.

Das Ergebnis ist ernüchternd: Nur zwei von hundert Unternehmen sind vollständig gesetzeskonform. Im Durchschnitt treten 4,42 kritische Fehler pro Startseite auf. Deutsche Betreiber schneiden im Vergleich dabei etwas schlechter ab als heimische.

Ein Lichtblick: Neuere Websites sind besser. Seiten, die 2024 entstanden, weisen rund 38 % weniger Fehler auf als jene von Firmen, die vor 1990 gegründet wurden.

Barrierefreiheit schon lange vorgeschrieben

Markus Ladstätter, Vorstandsmitglied von BIZEPS, hebt einen weiteren wichtigen Aspekt hervor. Er setzt sich für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ein, die Diskriminierung erfahren, und bietet ihnen unter anderem Unterstützung bei Schlichtungsverfahren.

Was in der Studie nicht erwähnt wird, ist, dass für österreichische Unternehmen barrierefreie Websites schon bereits seit 2006 laut Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtend sind.

Siehe: Österreichischer Behindertenrat

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