Studienbeihilfe: Behinderten Studierenden steht mehr Geld zu!

Auch wenn Schüler und Studierende noch eine Weile die Ferien genießen dürfen:

Der nächste Herbst kommt bestimmt. Bald werden wieder junge Leute vor den Inskriptions-Schaltern der Unis Schlange stehen, und dann beginnt für viele das große Zittern um die Studienbeihilfe.

„Bei aller notwendigen Spargesinnung – für diese Leute geht es um ihre berufliche Zukunft. Unnötige Härten sollten unbedingt vermieden werden“, betont Volksanwältin Ingrid Korosec. Und vor allem Fehler der Behörde – so wie im Fall eines Wiener Studenten.

„Ohne Studienbeihilfe müsste ich das Studium aufgeben“, versichert er. Auch mit der staatlichen Unterstützung kann er sich seit Jahren mehr schlecht als recht durchschlagen. Nebenbei zu arbeiten, ist für ihn „so gut wie ausgeschlossen“: Er ist zu 50% behindert, was natürlich auch erhöhte Kosten für das Studium zur Folge hat.

Warum sich der Student an die Volksanwaltschaft wandte: Bei seinen Anträgen auf Studienbeihilfe wies er auf seine schwere Behinderung regelmäßig hin. „Aber erst Anfang 2000 habe ich erfahren, dass mir wegen dieser Behinderung eine erhöhte Beihilfe zugestanden wäre.“

Volksanwältin Korosec ging der Sache nach – und tatsächlich: Die Behörde hatte seine Behinderung jahrelang einfach „nicht bemerkt“. Ein bedauerliches Versehen, sagt das zuständige Ministerium und reagierte nach der Intervention von Volksanwältin Korosec sofort.

Die Behörde versprach, dem Studenten für den gesamten Zeitraum seines Studiums den Erhöhungsbetrag nachzuzahlen. Immerhin über 30.000.- Schilling. Eine Entscheidung, die Ingrid Korosec begrüßt. Trotzdem: „Diesem Studenten und seiner Familie wäre in ihrer ohnehin schwierigen Situation sicher mehr damit gedient gewesen, wenn die Beihilfe von Anfang an korrekt ausbezahlt worden wäre.“

Noch etwas: Die Geschichte ist kein Einzelfall. Immer wieder langen Beschwerden über die Studienbeihilfenbehörden auf dem Schreibtisch der Volksanwältin ein. Deshalb ihre Forderung an die Behörde: Etwas mehr Sorgfalt bei der Behandlung der Beihilfe- Anträge. Und ihr Rat an behinderte Studenten: Sich nur nicht abwimmeln lassen.

„Studierenden, deren Grad der Behinderung mit 50% festgestellt wurde, steht eine erhöhte Studienbeihilfe zu.“ Auch wenn mitunter einige Hartnäckigkeit erforderlich ist, bis auch die Behörde das bemerkt!

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