Studieren mit Behinderung – Neue Broschüre der Ombudsstelle für Studierende

Broschüre mit Infos in Großdruck und als gesprochene Tonbroschüre

Broschüre: Studieren mit Behinderung
Ombudsstelle für Studierende

Die Broschüre „Stichwort? Studieren mit Behinderung!“ der Ombudsstelle für Studierende wurde aktualisiert und liegt nun in der zehnten Auflage vor. Erstmals gibt es zu der gedruckten Publikation, die in Großdruck erstellt wurde, auch eine gesprochene Tonbroschüre als mp3 zum Download oder auf CD.

Gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium arbeitet die Ombudsstelle kontinuierlich am Abbau von Barrieren im Bereich der Lehre und des wissenschaftlichen Forschens. Auch viele bauliche Hindernisse konnten in den vergangenen Jahren beseitigt werden, um die Rahmenbedingungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten an Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Pädagogischen Hochschulen zu verbessern.

„Stichwort? Studieren mit Behinderung!“ ist eine der sieben Spezial-Broschüren der Ombudsstelle für Studierende. Auf 68 Seiten werden Stichworte zu studienbezogenen Themen, die vor allem Studierende mit Behinderung betreffen, erläutert. Sie sollen den Alltag von Studierenden erleichtern und einen Überblick über die studienrechtlichen Bestimmungen an hochschulischen Bildungseinrichtungen geben.

Die Anfragen und Anliegen bei der Ombudsstelle umfassen sämtliche Bereiche des Studiums. Darunter sind etwa Themen wie die Zugänglichkeit und behindertenspezifische Maßnahmen im tertiären Bildungsbereich sowie zu sämtlichen vorbereitenden Schritten für ein Studium.

Die Ombudsstelle für Studierende steht für Fragen und Anliegen im Studienalltag unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800-311 650 sowie unter der E-Mail-Adresse info@hochschulombudsmann.at zur Verfügung.

Die Broschüre „Stichwort? Studieren mit Behinderung!“ ist kostenlos bei der Ombudsstelle für Studierende erhältlich und ist im Internet als Download verfügbar: 
http://www.hochschulombudsmann.at/publikationen

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2 Kommentare

  • Eine schöne Broschüre hat das Bundesministerium hier gemacht!

    JEDOCH: Was hier schmählich vermisst wird ist Schriftdolmetschen für Menschen mit Hörbeeinträchtigung, jener Menschen, die die Gebärdensprache sehr oft nicht beherrschen, weil diese Sprache als (schlecht) Hörende nicht ihre Muttersprache ist.

    Schriftdolmetschens wird in Österreich seit 2011 aktiv – auch an der Universität! – angeboten. Abgewickelt wird dies über GESTU, jener Organisation, die in Zusammenhang mit Gebärdensprache an der Uni in der Broschüre angeführt ist.

    Weiters werden Schülerinnen und Schüler (gefördert) im Schulunterricht begleitet (Einschränkung: maximal 7 Schulstunden pro Woche, womit man die Qual der Wahl hat), auch online, falls vor Ort keine zertifizierte Schriftdolmetscherin vorhanden ist.

    Berufstätige werden in beruflichen Belangen unterstützt – auch gefördert.

    Warum also hat das Bundesministerium Schriftdolmetschen ausgelassen!? Will man diese (übrigens immens große Bevölkerungsgruppe) ausgrenzen? Oder hat man sie schlicht vergessen?

    Für mich leider völlig unverständlich!

    Informationen, Beratung, Hilfe beim Einreichen von Förderanträgen etc. über Schriftdolmetschen gibt es übrigens bei trans.SCRIPT, dem ersten und bislang einzigen Anbieter zertifizierter Schriftdolmetscher/-innen.

    Gudrun Amtmann
    zertifizierte Schriftdolmetscherin
    Leiterin trans.SCRIPT
    http://www.transscript.at
    http://www.schriftdolmetscher.at
    Mobil/SMS/WhatsApp: 0676 330 18 95

  • Auch viele bauliche Barrieren ist abgebaut ja witzig.
    1. Was wurde daneben noch abgebaut? Für Sinnesbehinderte wohl kaum. Da könnte sich höchstens durch den Marrakesh-Vertrag für Blinde etwas zum Positiven verändern. Betrifft aber nur die Literatur. Der Vortrag und die Inhaltsvermittlung sind ein ganz anderes Thema. Ansonsten ist man noch immer auf geisteswissenschaftliche Studien beschränkt und auch dort erhält man Bücher spät (1 Jahr warten ist normal) und anderweitige Studienliteratur schon mal gar nicht. Die Aufbereitung entspricht an der Uni Wien dem, was Finereader hergibt. Ist auch gut so, die Überarbeitung durch das Personal machts meistns noch schlimmer. Es gibt hierfür auch keine Leitlinien, wie Literatur aufzubereiten ist, geschweige denn Forderungen nach Befähigungsnachweisen.
    2. Für Hörbehinderte gibt es viel zu tun. In den meisten Hörsälen gibt es keine Induktionsspule, für das Mikrofon halten sich viele Profs zu gut, sie wissen einfach nicht, dass ein hallender Raum, wie es sie in den zahlreichen, älteren Prestigebauten gibt, selbst gut hörende herausfordert. Ein Audiomitschnitt auf Moodle wäre technisch zwar leicht umzusetzen, wird aber von den Lehrenden nicht angeboten.


    Vermutlich hat die Universität keine behinderten Mitarbeiter im Lehrkörper oder an den Schaltstellen. Mir ist nur bekannt, dass Behinderte im Callcenter arbeiten oder in der Behindertenberatung ohne nennenswerte Handlungsbefugnisse.