Stürzen behinderte Menschen den ORF in den finanziellen Ruin?

Der Standard-Artikel über den ORF, der auch in der letzten BIZEPS-INFO erschienen ist, und eine Presseaussendung zum Thema hat zu zahlreichen Reaktionen geführt:

Gebärdensprachdolmetsch im ORF
Ladstätter, Markus

Bundesrat Schennach (ORF Kurator, Grüne) hat die Unterstützung unserer Anliegen angekündigt, ebenso wie Dr. Partik-Pable (Behindertensprecherin, FPÖ) und Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP).

Und auch der ORF hat in einem Schreiben festgehalten, um welch „umfassendes Service für diese Bevölkerungsgruppe“ und deren Integration er bemüht ist. Gleichzeitig wird um Verständnis gebeten, dass nicht alle unserere Forderungen „sofort und in vollem Umfang“ erfüllt werden können, „schon weil dies die finanziell verantwortbaren Möglichkeiten übersteigen würde“.

Vielleicht, so könnte man dem ORF aber raten, könnte man Geld sparen, wenn man von vornherein etwa an den barrierefreien Zugang für behinderte Menschen denken würde. Dann würde man sich z. B. die jetzige teure nachträgliche Adaptierung des RadioCafés ersparen.

In unzähligen Presseaussendungen beklagt der ORF, wie teuer und finanziell untragbar die Neudefinierung des öffentlich-rechtlichen Auftrages im ORF-Gesetz kommen wird. Unter anderem wurde dabei von Generalintendant Weis (ORF) die Teletext-Untertitelung und Gebärdensprache als zu teuer benannt.

Keine Erwähnung der Gebärdensprache
Offenbar ließen sich die Juristen des Bundeskanzleramtes in diesem Punkt vom ORF überzeugen, so findet sich im nunmehrigen Gesetzesentwurf das Wort „Gebärdensprache“ nicht mehr. Im Gegensatz zur vorangegangenen Punktation, wo das sehr wohl noch „versprochen“ wurde.

Keine Festschreibung der Untertitelungsquote
Auch findet sich im derzeitigen Entwurf keine Festschreibung einer Untertitelungsquote oder ein Verfahren der Festlegung, vielmehr finden sich zahlreiche Gründe, warum es der ORF nicht umfassend machen soll, etwa: im Rahmen der wirtschaftlichen Verträglichkeit. Auch schreibt der Entwurf keinerlei Standards zur gleichberechtigten Benützung der Online-Dienste (z. B. ORF-ON) vor. Ein positiver Ansatz im Gesetz ist, daß im neuen Publikumsrat ein/e Behindertenvertreter/in sitzen soll.

Die Arbeitsgemeinschaft „Behinderte Menschen und Medien“ wird einen Begutachtungsentwurf zum ORF- Gesetz erstellen.

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