Verkehrsausschuss lobt Verkehrsunternehmen für Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingskrise
Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt die Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. InhaberInnen von § 29b-Ausweisen sollen zwecks Besuch von ÄrztInnen oder Therapieeinrichtungen Fahrzeuge in Fußgängerzonen lenken dürfen.
Die Novelle wurde heute im Verkehrsausschuss durch einen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien ergänzt und in dieser Fassung teils einstimmig, teils nur mit Mehrheit von SPÖ, ÖVP und Team Stronach gebilligt. Eine Ausschussfeststellung, die ein Detail der Novelle klären soll, wurde mehrheitlich, ohne FPÖ-Stimmen, angenommen.
Eine Reihe von Anträgen der Opposition zu Verkehrsthemen wurde mit den Stimmen der Koalition entweder vertagt oder abgelehnt.
StVO-Novelle zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung
Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt Erleichterungen und Verbesserungen für Menschen mit Behinderung (775 d.B.). Die Abgeordneten des Verkehrsausschusses begrüßten es, dass InhaberInnen von § 29b-Ausweisen das Befahren von Fußgängerzonen gestattet werden soll, um ihnen den Besuch von ÄrztInnen oder Therapieeinrichtungen zu erleichtern.
Zudem sollen sie in Halte- bzw. Parkverboten halten oder parken dürfen, die durch gelbe Bodenmarkierungen kundgemacht sind. Durch ein explizites Halte- und Parkverbot wird die Benützbarkeit von Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung sichergestellt. Das Gesetz ermöglicht die Entfernung von Fahrzeugen oder Gegenständen, die diese Benützbarkeit beeinträchtigen.
Abgeordnete Elisabeth Hakel (S) brachte zu der Novelle einen Abänderungsantrag der SPÖ und ÖVP ein, mit dem noch ergänzende Regelungen zur StVO getroffen werden. Zustimmung fand dabei seitens der Opposition, dass damit für die Anbringung von Verkehrszeichen eine Mindesthöhe festgelegt wird. Damit soll eine Gefährdung Sehbehinderter und Blinder ausgeschlossen werden. Die Behindertensprecherin der Grünen Helene Jarmer kritisierte allerdings, dass diese Regelung nicht rückwirkend umgesetzt wird.