AK-Studie bestätigt Kritik von Antragsteller:innen an PVA-Begutachtung
Täglich wenden sich Mitglieder an die Arbeiterkammer Oberösterreich und schildern ihre Probleme in Zusammenhang mit Gutachten durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). …
PVA-Begutachtung - Eine Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich kommt zu einem unerfreulichen Schluss: „Viele Antragsteller:innen empfinden den Begutachtungsprozess durch die PVA als belastend und willkürlich.“ Doch es gibt auch weitere Studien zu diesem Thema.
In den Fällen, in denen die Arbeiterkammer Klagen gegen die PVA gewonnen hat, zeigt sich, „dass es vielfach falsche Einstufungen beim Pflegegeld bzw. falsche Einschätzungen bei der Arbeitsfähigkeit gibt.“
Leider handelt es sich hier um keine Einzelfälle, sondern um ein systemisches Problem in der Begutachtungspraxis der PVA.
Das zeigt jedenfalls eine weitere Studie über die Praxis der Zuerkennung von Pflegegeld für behinderte Kinder (Ernst Berger, Helmut Sax „Kinderpflegegeld als effektives Kinderrecht?“ RdM 2025/11).
Die Studie stützt sich auf die Analyse von 195 Verfahren, die vor dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ASG) gegen die PVA geführt wurden.
Die umfangreiche aktuelle Analyse zeigt auf, „dass es in den letzten Jahren zu bedenklichen Entwicklungen in der Verfahrenspraxis gekommen ist. Das betrifft insbesondere erheblich divergierende Beurteilungen von Sachverhalten“ im Vergleich zwischen den ärztlichen Gutachten im Auftrag der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einerseits und den gerichtlichen Sachverständigen-Gutachten andererseits. Die Diskrepanzen treten vielfach zu Lasten der Interessen des Kindes auf und sind oft beträchtlich:
„In N = 39 Fällen betrug die Diskrepanz drei oder mehr Pflegegeldstufen, mit folgenden besonders hervorzuhebenden Extremwerten:
Derart gravierende Unterschiede, schreiben die Autoren, können nicht den Intentionen der Schaffung der Kinder-Einstufungsverordnung (2016) entsprechen, deren Anliegen es war, die Rechtsprechung zu vereinheitlichen.
Die vorliegende Analyse zeigt, dass zwischen den anstaltsärztlichen und den gerichtlichen Gutachten substantielle Diskrepanzen in der Beurteilung derselben Sachverhalte bestehen.
Die Vielzahl von Verfahren vor dem ASG, und die wiederholten Berufungen der PVA, machen darüber hinaus deutlich, dass sich neben divergierenden Einstufungen und qualitativen Mängeln in den anstaltsärztlichen Gutachten auch eine Haltung/Vorgehenspraxis der PVA abzeichnet, welche im Ergebnis dazu führt, dass Kinder ohne Beschreiten des Klagswegs durch ihre Eltern in der Geltendmachung ihrer Rechte benachteiligt werden.
Die Autoren weisen schließlich noch auf ein verfassungsrechtliches Problem hin: Der Art 1 des „Bundesverfassungsgesetzes Kinderrechte“ normiert den Grundsatz der vorrangigen Beachtung des Kindeswohls. Diesem Verfassungsauftrag kommt die PVA – wie die zitierte Studie zeigt, nicht nach.
In der Zusammenschau der beiden Studien (Arbeiterkammer Oberösterreich und Berger / Sax zum ASG Wien) ist also die Frage zu stellen, ob diese Ergebnisse nicht ein grundsätzliches Problem im Aufgabenverständnis der PVA bzw. ihrer GutachterärztInnen deutlich machen, das einer raschen Änderung der Gutachtenspraxis bedarf.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Dieser Wegweiser zu öffentlichen Toiletten wurde in Malta gesichtet. Vielen Dank unserer Leserin Elisabeth Chlebecek für dieses Foto!
Martin Greifender ,
15.03.2026, 19:43Sie schreiben „es zeichnet sich neben divergierenden Einstufungen und qualitativen Mängeln in den anstaltsärztlichen Gutachten auch eine Haltung/Vorgehenspraxis der PVA ab.“
Die anstaltsärztlichen Gutachten werden nicht von angestellten Ärzten und Pflegefachkräften, sondern von selbständig tätigen Gutachter:innen. Die Kritik richtet sich daher – soweit berechtigt – gegen diese selbständigen Gutachter:innen, im Ergebnis also deren unethisches Verhalten.