Das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen

Lebenshilfe präsentiert Forderungen für mehr Selbstbestimmung von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung beim Wohnen

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Zum Europäischen Protesttag der Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen am 5. Mai, fordert die Lebenshilfe das Recht auf Gleichstellung beim Wohnen. „Wir wollen, dass Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung so wohnen können, wie andere auch! Das fordert auch die UN-Behindertenrechtskonvention“, formuliert es Hanna Kamrat, Vertreterin der Menschen mit Beeinträchtigungen aus Oberösterreich.

Forderungen für mehr Selbstbestimmung beim Wohnen in Österreich

„Es müssen in allen Bundesländern Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Wohnangeboten geschaffen und maßgeschneiderte Dienstleistungen finanziert werden. Dazu sollten rasch nationale Rahmenrichtlinien und auch ein Leitfaden zur De-Institutionalisierung und zum Aufbau gemeindenaher Wohnmöglichkeiten geschaffen werden“, so Generalsekretär der Lebenshilfe Albert Brandstätter.

„Besonders wichtig ist es, Menschen mit Beeinträchtigung auf allen Ebenen der Planung und des Aufbaus einzubeziehen. Sozialräumliche Unterstützungsstrukturen und lokale Beratungseinrichtungen sind nötig: dafür sollen sozialraumbezogene Dienstleistungen stärker gefördert werden.

Die Förderungen des Europäischen Strukturfonds zur De-Institutionalisierung sollten dazu durch nationale Programme verstärkt werden, damit Investments in personenzentrierte Wohnformen auch nachhaltig finanziert werden. Wünschenswert wäre zudem die Auswertung internationaler Erfahrungen im Bereich des gemeindenahen Lebens und der De-Institutionalisierung und die Einrichtung von Begleitforschung zu diesem Thema“, betont Brandstätter.

Wohnen ist ein Menschenrecht: Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention

„Die eigenen vier Wände sind Grundvoraussetzung für ein gelungenes Leben. Sie bieten Privat- und Intimsphäre, Raum für persönliche Entfaltung. Sie sind Rückzugsmöglichkeit und Ausgangspunkt für Arbeit und Freizeit“, so Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich. „Die UN-Behindertenrechts-Konvention spricht sehr genau über das Recht auf Selbstbestimmt Leben und Inklusion in die Gemeinschaft. Der Artikel 19 fordert die gleichen Rechte für Menschen mit Beeinträchtigungen.“

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