Tag der Kinderrechte: Inklusion scheitert nicht an Kindern, sondern am System

Behindertenanwältin mahnt, dass fehlende Unterstützungsleistungen Kinderrechte verletzen

Christine Steger
Christine Steger

Zum internationalen Tag der Kinderrechte warnt die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, vor gravierenden Lücken in der Versorgung von Kindern mit Behinderungen.

Viele Familien kämpfen oft vergeblich um Assistenz, Therapien und barrierefreie Bildung.

Kinder scheitern nicht – Systeme scheitern

„Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und Teilhabe. Wenn Unterstützungsleistungen fehlen, wird dieses Recht verletzt“, betont Steger.

In der Beratungspraxis zeichnen sich folgende Problemlagen bundesländerübergreifend ab: fehlende Schulassistenz, lange Wartezeiten auf Therapien, nicht barrierefreie Klassenräume und Unterrichtsmaterialien, Ablehnungen wegen Personalmangel oder Finanzierungslücken.

Während jedes Kind laut Gesetz schulpflichtig ist, fehlen vielerorts die nötigen Strukturen, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Familien stehen damit vor einem oft unlösbaren Konflikt: Sie sollen der Schulpflicht nachkommen, doch das System stellt keine barrierefreien Bedingungen bereit. Damit wird die Verantwortung für strukturelles Versagen auf die Familien abgewälzt und das Recht des Kindes auf Bildung nicht wahrgenommen.

Viele Eltern berichten, dass Kinder zu Hause bleiben müssen, weil keine Assistenz bereitgestellt wird. „Ein Kind, das wegen fehlender Hilfe nicht zur Schule kann, wird ausgeschlossen. Das hat nichts mit Pädagogik zu tun, sondern mit politischer Prioritätensetzung“ so Steger.

Fehlende Unterstützung belastet ganze Familien

Die Situation trifft nicht nur die Kinder, sondern ganze Familien: Eltern müssen oftmals Arbeitszeit reduzieren oder aufgeben. Überproportional sind davon Frauen und Mütter betroffen. Diese Tendenz schlägt sich in weiterer Folge auch in Unterschieden zwischen den Geschlechtern bei Armut und Einkommen nieder. Geschlechtergerechtigkeit wird negativ beeinflusst.

Auch Geschwister müssen regelmäßig Aufgaben übernehmen, die Assistenzkräfte ausführen sollten. Die Wichtigkeit dieser Young Carer steigt stetig. Gleichzeitig ist die Verantwortung, die dadurch schon im jungen Alter auf diesen Personen lastet, oftmals zu viel. Überbeanspruchung schlägt sich dann in der generellen und schulischen Entwicklung nieder.

Familien haben regelmäßig Problem mit Anträgen, die zu bürokratisch und zu komplex sind. Zusätzlich sind Abläufe oft regional unterschiedlich. Ein Abrufen der bestehenden Unterstützungsleistungen wird so unnötig erschwert und beinahe verunmöglicht.

„Letztendlich hängen Kinderrechte oftmals vom Einkommen, dem Wohnort oder Durchhaltevermögen der Eltern ab. Das darf nicht sein. Hier zieht sich der Staat aus der Verantwortung“, so Steger.

Inklusion braucht Ausstattung und nicht Aussonderung

Während in politischen Debatten vermehrt auf Sonderschulen verwiesen wird, sieht die Behindertenanwältin die Ursache an andere Stelle:

„Eltern entscheiden sich nicht für Sonderschulen, weil sie das wollen, sondern weil im Regelschulsystem Unterstützung fehlt. Wenn Assistenz und Barrierefreiheit selbstverständlich wären, müssten Kinder nicht ausgegliedert werden.“

Forderungen zum Tag der Kinderrechte

  • Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen und Therapien
  • Bundesweit einheitliche Standards und ein Ende der regionalen Unterschiede im Bildungsbereich
  • Barrierefreie Schulen und ausreichend qualifiziertes Personal
  • Unbürokratische Verfahren statt monatelanger Wartezeiten

„Kinder mit Behinderungen brauchen keine Sonderwege, sondern Unterstützung im Alltag. Was ihnen fehlt, ist nicht Willen oder Fähigkeit, sondern ein System, das sie ernst nimmt. Kinderrechte sind nur dann etwas wert, wenn sie gelebt werden“, betont Steger.

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  • Mag.a Astrid Hofmüller BA , Antworten

    24.11.2025, 08:52

    „Inklusion braucht Ausstattung und nicht Aussonderung“

    Genial formuliert. Auf den Punkt gebracht!
    Danke für den Inhalt, für die präzise Wortwahl, das Engagement und das Aufzeigen der fehlenden Unterstützung zur Inanspruchnahme der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, auf die alle Menschen aller Altersstufen im selben Ausmaß laut UN BRK ein Anrecht haben.

    Betroffene Mutter und Familienberaterin Integration Tirol,
    Mag.a Astrid Hofmüller BA

  • Robert Müller , Antworten

    24.11.2025, 08:49

    Inklusion scheitert nicht nur am „System“ – sondern vor allem an der fehlenden Solidarität der Mehrheitsgesellschaft, an der Angst vor Kindern mit Behinderung und an Pädagog:innen, die mit ihnen nichts zu tun haben wollen.
    Wo sind die Leute, die sich dafür einsetzen?
    Zustandsbeschreibungen helfen wenig! Wo bleibt die Unterstützung der etablierten Behindertenverbände gegen den dramatischen Sozialabbau? Zeit wäre es die Straße zu mobilisieren!

    Mir wird übel, wenn ich an die Sonntagsreden und Selbstbeweihräucherungen denke, die in der kommenden #LiD-Zeit auf uns niederprasseln wird. Worte statt Taten. Betroffenheitsrhetorik statt politischer Konsequenz.

  • Maria Lakfif , Antworten

    20.11.2025, 11:59

    Ich bin der gleichen Meinung wie in diesem Artikel beschrieben. Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und wenn nötig mit Unterstützung. Habe selbst vor Jahren für Integration gekämpft und bin enttäuscht, dass es wieder die gleichen Probleme gibt. Wünsche den Eltern für ihre Kinder, Durchhaltevermögen.

  • Nina Traussnigg , Antworten

    19.11.2025, 18:58

    Sehr geehrte Frau Mag.a Steger,

    ich danke Ihnen von Herzen für Ihren wichtigen Beitrag zum Tag der Kinderrechte. Ihre Worte treffen genau das, was viele Familien – auch wir in der Steiermark – tagtäglich erleben: Nicht die Kinder scheitern, sondern das System.

    Ich möchte Ihnen schildern, wie dramatisch die Lage bei uns ist.
    In der Steiermark bekommen Kinder mit Behinderungen keine Schulassistenz für den Nachmittag, wenn sie – wie meine Tochter – nicht in einer ganztägigen Schulform sind. Kinder, die in einen Hort gehen, fallen komplett durch das Raster.

    Für uns bedeutet das:
    Meine Tochter (14, Trisomie 21) hat zwar einen gesetzlichen Anspruch auf Bildung, aber keine Assistenz, die es ihr ermöglicht, an der Nachmittagsbetreuung teilzunehmen.
    Ich habe deshalb einen offenen Brief an Herrn Landeshauptmann Kunasek geschrieben, weil diese Situation für Familien untragbar ist.
    Der Staat verpflichtet uns zur Schulpflicht, verweigert aber gleichzeitig die Unterstützung, damit ein Kind den Schulalltag überhaupt bewältigen kann.

    Damit werde ich als Mutter wieder in die Rolle gedrängt, beruflich zurückzustecken – obwohl meine Tochter ein Recht auf Teilhabe hätte. Genau das, was Sie beschreiben, passiert bei uns jeden Tag: Die Verantwortung für strukturelles Versagen wird auf die Familien abgewälzt.

    Ich möchte Sie daher ausdrücklich bestärken:
    Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Assistenz, einheitliche Standards und Verfahren, die nicht dazu führen, dass Kinder und Eltern monatelang warten oder ausgeschlossen werden.

    Vielen Dank, dass Sie öffentlich auf diese Missstände aufmerksam machen. Ihre Stimme ist für uns Familien eine große Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Nina Traussnigg
    Köflach, Steiermark
    Mutter eines Kindes mit Trisomie 21

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