Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention müssen in Österreich umgesetzt werden

Zum morgigen Internationalen Tag der Menschenrechte mahnt der freiheitliche Behinderten- und Pflegesprecher und Dritte Präsident des Nationalrates Ing. Norbert Hofer die Umsetzung der Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention ein: „Rund 20.000 Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen erbringen in Lehrwerkstätten ihre Leistung, ohne entsprechend entlohnt zu werden. Noch immer werden sie mit einem Taschengeld abgespeist, das je nach Bundesland zwischen 50 und 150 Euro monatlich variiert. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, der umgehend geändert werden muss.“
Österreich hat die „Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Behindertenrechtskonvention (BK)“ 2008 ratifiziert, verstoße aber noch immer gegen die Vorgaben durch mangelhafte Umsetzung der Bestimmungen. Der freiheitliche Behindertensprecher hat den Bereich Tagesstrukturen in Behindertenorganisationen schon oft thematisiert und fordert seit Jahren mittels parlamentarischer Initiativen die sozialversicherungsrechtliche Absicherung für behinderte Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten.
„Der Anteil der Arbeitslosigkeit liegt bei behinderten Menschen doppelt so hoch als bei Nichtbehinderten, spezielle Schulungsprogramme finden kaum statt und viele Betriebe kaufen sich mittels Ausgleichstaxe frei“, kritisiert Hofer und stellt klar: „Auch behinderte Menschen haben ein Anrecht auf Lohn“. Hofer fordert die österreichische Bundesregierung auf, „behinderten Menschen ein selbständiges und unabhängiges Leben durch ehrliche Entlohnung zu ermöglichen und sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren, um ihnen ihre Zukunftsängste zu nehmen und ihren Beitrag zur Gesellschaft zu honorieren.“