Tag der Menschenrechte: Menschen mit Behinderungen sind noch immer benachteiligt

Anlässlich des 70. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember sind noch immer nicht alle Menschen, Bevölkerungsgruppen und Minderheiten ausreichend geschützt.

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Licht für die Welt

Besonders Menschen mit Behinderungen waren und sind in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft unterrepräsentiert, obwohl weltweit einer von sieben Menschen mit einer Behinderung lebt. Das sind mehr als eine Milliarde Menschen.

Behinderung blieb leider oft in der Wohlfahrtsnische verankert und besonders in den ärmeren Ländern des Globalen Südens herrscht ein Ungleichgewicht beim Menschenrechtsschutz zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen.

Da sich Barrieren und Diskriminierung nicht über Nacht auflösen, appelliert Licht für die Welt zum Jahrestag ganz besonders an die Medien, die durch ihren Einfluss und ihre Berichterstattung wesentlich zum Umdenken beitragen können.

„Das Bild in den Köpfen muss sich ändern. Menschen mit Behinderungen haben nicht nur die gleichen Rechte, sondern sollen auch mit all ihren Fähigkeiten und ihren sozialen und ökonomischen Beiträgen porträtiert werden“, appelliert Sabine Prenn, Geschäftsführerin von Licht für die Welt in Österreich, an die JournalistInnen.

Behinderung war in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nicht erwähnt. Dieser Missstand wurde erst durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) von 2006 korrigiert, die inzwischen von 177 Ländern ratifiziert wurde. In Österreich gilt diese Konvention seit zehn Jahren.

„Die Behindertenrechtskonvention ist ein wahrer Meilenstein, weil sie Lücken im Menschenrechtsschutz schließt, die allgemeinen Menschenrechte in den Kontext mit Behinderung setzt und sogar neue Rechte wie etwa Barrierefreiheit definiert“, so Prenn.

Leider besteht bis heute die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen oft nur am Papier. „In der Praxis sind ihre Chancen auf Schulbesuch, Arbeit und gleichberechtigte Teilhabe an Politik und Gesellschaft noch wesentlich geringer als jene von Menschen ohne Behinderungen. Das sehen wir klar in unserer Arbeit in Ländern wie Burkina Faso, Äthiopien oder Mosambik“, schildert Prenn.

„Ohne Inklusion und Zugang für alle werden wir auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung nicht erreichen können. In den kommenden zwölf Jahren bis zum Jahr 2030 ist die Agenda eine universelle Richtschnur um die Menschenrechte zu verwirklichen. Die Agenda zeigt den Weg in eine gute Zukunft für alle, mit gezielten Maßnahmen gegen Armut und Ungleichheit, für Klimaschutz, friedliche Gesellschaften und Entwicklung“, so Prenn abschließend.

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2 Kommentare

  • Die UN Behindertenrechtskonvention wurde nur widerwillig unterzeichnet und radifiziert.

    Viele Bestimmungen, welche Menschen mit Behinderung betreffen, sind aus der Zeit wo behinderte noch entmündigt werden könnten und ein Vormund konnte einfach über den Menschen drüberfahren.

  • Ja , die UN- Konvention sollte ein Meilenstein sein!
    Ist aber nicht zutreffend, solange Institutionen, die eigentlich das Sprachrohr der MmB. sein müßten, sich nicht an die UN- Konvention halten, sind wir noch weit entfernt!!