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Tagung zu Freiheitsbeschränkungen

Die persönliche Freiheit der Betreuten zu schützen und die beruflich mit der Pflege und Betreuung betrauten Personen zu unterstützen, ist die Intention des Heimaufenthaltsgesetzes, das mit 1. Juli 2005 in Kraft tritt.

Das Österreichische Komitee für Soziale Arbeit (ÖKSA) veranstaltet zu diesem Thema am 16. Juni 2005 im Josef-Brunauer-Zentrum, Elisabethstraße 45a, 5020 Salzburg von 10 bis 16.30 Uhr eine Tagung.

„Vom Geltungsbereich des neuen Gesetzes sind Wohngemeinschaften, Heime, Wohngruppen und ähnliche Betreuungsformen, in denen wenigstens drei psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen ständig betreut oder gepflegt werden, erfasst. Eine Freiheitsbeschränkung ist nach dem Gesetz nur dann zulässig, wenn die Gefahr nicht durch andere Maßnahmen beseitigt werden kann. Daher wird der Focus bei dieser Tagung auf alternative Vorgehensweisen zur Freiheitsbeschränkung gelegt“, schreibt das ÖKSA in seiner Einladung.

Anmeldungen:
Österreichisches Komitee für Soziale Arbeit
Frau Irene Köhler
Tel.: 01 / 5482922
office@oeksa.at

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