Taschengeld statt Lohn, Abhängigkeit statt Sozialversicherung: Realität von Menschen mit Behinderung

Volksanwälte Amon und Achitz diskutieren Sonderbericht im Salzburger Landtagsausschuss

Salzburger Landtag
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„Unbefriedigend und unzulässig“ – so beschreibt die Volksanwaltschaft (VA) die Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt.

Am 22. Jänner 2020 präsentieren die Volksanwälte Werner Amon und Bernhard Achitz den Abgeordneten im Salzburger Landtagsausschuss einen Sonderbericht, der auf drei Hauptprobleme hinweist, so Amon: „Wird die Arbeitsfähigkeit auf weniger als 50 Prozent klassifiziert, dann können die Betroffenen nicht arbeiten gehen wie alle anderen. Sie sind abhängig von Behindertenwerkstätten, wo sie nur ein Taschengeld bekommen.“

Achitz ergänzt: „In den Behindertenwerkstätten haben sie auch keine Sozialversicherung. Sie sind angewiesen auf die Mitversicherung bei den Eltern. Im Alter bleibt ihnen dann nur ein Leben auf dem Existenzminimum – Pension gibt es für sie nicht.“

Keine AMS-Vermittlung und -Förderung für Menschen mit Behinderung

Wird die Arbeitsfähigkeit von Menschen mit Behinderung vom Arbeitsmarktservice (AMS) per Gutachten einmal auf weniger als 50 Prozent klassifiziert, dann werden sie vom AMS nicht gefördert und nicht auf Arbeitsplätze vermittelt.

Deshalb sind sie abhängig von Behindertenwerkstätten, wo sie für ihre Arbeit nur ein Taschengeld bekommen. Obwohl die Werkstätten fixe Arbeitszeiten vorschreiben, schwere Arbeit verlangen und diese in vielen Fällen gewinnbringend vermarkten.

Werner Amon: „Natürlich ist die Arbeit in Behindertenwerkstätten auch Teil einer Therapie, das kann aber keine Entschuldigung dafür sein, dass Menschen, die arbeiten wollen, kein unabhängiges Leben führen können und sich nicht beruflich verwirklichen können.“

Lösung in anderen Ländern: Persönliche Assistenz statt Ausschluss vom Arbeitsmarkt

„Junge Menschen leiden darunter besonders. Sie kommen meist ihr ganzes Leben nicht mehr aus dieser Situation heraus. Sie haben keine Chance, selbständig zu werden“, kritisiert Bernhard Achitz.

Die Volksanwaltschaft fordert daher von der Bundesregierung und den Landesregierungen, dass die Einteilung der Menschen in Arbeitsfähige und nicht Arbeitsfähige ersatzlos abgeschafft wird. Andere Länder lösen das Problem etwa nicht durch Ausschluss vom Arbeitsmarkt, sondern durch persönliche Assistenz für die Betroffenen.

Geld darf kein Grund sein, die Menschenrechte nicht zu beachten

Für jene Menschen, die trotzdem nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sind, sondern in Behindertenwerkstätten, muss es soziale Absicherung geben: Krankenversicherung und Pensionsversicherung. Und finanzielle Absicherung: Menschen, die arbeiten, sollen Lohn oder Gehalt bekommen und nicht wie unmündige Kinder ein Taschengeld.

„Das alles kostet Geld. Aber das Geld darf nicht der Grund für das Aussetzen der Menschenrechte sein“, so Achitz

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Livestream Ausschuss des Salzburger Landtags  22. Jänner

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7 Kommentare

  • Wir haben eure Kommentare mit sehr großer Betroffenheit lesen müssen.
    Es ist unfassbar, dass wir immer noch um unsere Menschenrechte und die BRK so hart kämpfen müssen!
    Wir möchten uns gerne mit Betroffenen vernetzen und stehen für Austausch, Kooperationen sowie Erarbeitung von Strategien zur Verfügung.
    Die Lösung ist nicht still zu sein, sondern uns so breit wie möglich zu vernetzen und zusammen für unsere Rechte einzustehen und uns gegenseitig zu unterstützen!
    Herzlich
    Eure Inklusive Student*innen-Aktions-Gruppe
    Kontakt:
    inklusiv.studieren@gmail.com
    http://www.inklusivewelt.wordpress.com

  • Zum Kommentar der Mutter möchte ich sagen, dass auch ich es gewagt habe, berechtigte Kritik zu üben.
    Die Folge war, dass ich von der Lebenshilfe als Querulantin hingestellt wurde, was nicht der Wahrheit entspricht.
    Da ich mich nicht mundtot machen ließ, drohte mir die Lebenshilfe mit dem Rausschmiss meiner Tochter, die nichts angestellt hatte!
    Wie man aus den anderen Kommentaren ersieht, bin ich nicht die einzige, die diese leidvolle Erfahrung mit der Lebenshilfe macht!
    Das Unerhörte daran ist, dass unschuldige M.m. B. in den Kampf geworfen werden!

  • Ich möchte mich bei den mutigen Müttern und Angehörigen für ihre offenen Beiträge bedanken!
    Ich verstehe, weshalb sie unerkannt bleiben wollen, denn die Sanktionen der Lebenshilfe bei Üben von Kritik sind verheerend!
    Auch ich könnte, als Schwester einer entzückenden behinderten blitzgescheiten Frau , Dinge erzählen, die meine Schwester bei der sog. Lebenshilfe erleben musste, die mir niemand glauben würde oder glauben will!
    Es würde den Rahmen hier sprengen!
    Es ist höchst an der Zeit, dass wir mit diesen Dingen an die Öffentlichkeit gehen und uns vernetzen, denn sonst heißt es immer, dies sei bloß ein Einzelfall!

  • Was die Beschäftigigung in den sog. Behindertenwerkstätten angeht, möchte ich als indirekt Betroffene feststellen, dass ich als Erwachsenenvertreterin meiner Angehörigen, von der Werkstätte keinerlei Information über deren Beschäftigung dort bekomme!
    Noch dazu möchte ich anmerken, dass meine Angehörige nicht im Stande ist, sich verbal mitzuteilen und folgedessen habe ich keine Ahnung, was in der Werkstätte eigentlich geschieht!
    Als ich die Werkstättenleiterin der Lebenshilfe bat, mir einen Beschäftigsbericht zu zeigen, bekam ich zur Antwort, dass dieser unter Datenschutz stünde!
    Das ist ja so, als würden die Eltern nicht wissen dürfen, was ihre Kinder in der Schule lernen, da der Lehrplan unter Datenschutz stünde!
    Diese Intransparenz hat sicher seine Gründe!!

  • Eine Angehörige von mir hat in 3 Lebenshilfe Werkstätten gearbeitet, wo sie ungefragt in eine sog. Beschäftigungsgruppe gesetzt wurde und voller Tatendrang sich auf die Arbeit, die ihr versprochen wurde, nämlich kreatives Gestalten mit Ton, gefreut hatte.
    Stattdessen wurden jeden Morgen Kisten voller Schrauben vor sie hingestellt, wo sie den ganzen Tag nichts anderes tun durfte, als Muttern zu befestigen.
    Nachdem sie meiner Angehörigen einen Berg voll Schrauben auf den Tisch gelegt hatten, konnten sich die Betreuer ungestört zurückziehen.
    Obwohl am Türschild „Tongruppe“ stand, kam sie innerhalb von 8 Monaten mit dem Ton nur 3 mal in Berührung.
    Die andere Zeit musste sie sich mit der oben genannten stupiden Arbeit abfinden.
    Für mich hatte es den Anschein, wie die Kinder- oder Frauenarbeit in Bangladesch, wo diese armen Geschöpfe auch nur für einen „Taschengeldlohn“ stundenlang in derselben Position Teppiche knüpfen müssen!
    Das weiß nur jemand, der im System Behindertenwerkstätten drinnen ist!
    Und wer Kritik übt wird von der Lebenshilfe gekündigt und hat dann keine Chance mehr mit seiner iHB Einschätzung und dem Bescheid“ Behindertenwerkstätten“ eine inklusive Beschäftigung außerhalb der Einrichtungen zu bekommen!
    Mit diesem Druckmittel von Rausschmissen behinderter Menschen arbeitet die sog. Lebenshilfe!

    • Meine Tochter hat in einer Lebenshilfewerkstätte gearbeitet.
      Die Leiterin war eine sogenannte CHEFIN, so leitete sie die Werkstätte wie seine Firma.
      Man hatte auch nichts mitzureden, man durfte auch untertags nicht in die Werkstätte,
      denn sie mussten Dinge zusammenbauen.
      Meine Tochter war viel krank denn sie ist sehr Infektanfällig,ich habe sie dann schon öfters krank in die Arbeit geschickt,weil sie durfte nicht länger als 5 Wochen wegbleiben, und dass sie so oft krank war hat sie uns nicht geglaubt.Ich bot ihr sogar eine ärztliche Bestätigung zu bringen an, aber das lehnte sie ab. Wenn sie dann das Taschengeld von ca. 20Euro bekam, sagte die Chefin,,Das hast du dir nicht verdient.“
      Die Betreuer waren gut, aber die hatten mit Ihr auch seine Probleme.
      Meine Tochter wollte eigentlich basteln, aber weil sie geschickt war musste sie Männerarbeit machen.
      Wenn man sich beschwerte, sagte sie es warten eh so viele auf einen Platz!
      Ja, ich könnte noch so viel erzählen, aber es wird nichts nutzen!

  • Die Präsentation und Expertise von Monika Schmerold und Erich Girlek
    im Video on Demand unter http://bit.ly/VASB_Arbeit.