Teilhabe – ein wesentliches Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention

Teilhabe von Menschen mit Behinderung als wesentlicher Aspekt der UN-Behindertenrechtskonvention

Impression von der Tagung: Leben wie andere auch
Lahmer Karl / Caritas St. Pölten

Die Caritas-Fachtagung „Leben wie andere auch“, die am 3. Dezember 2010 in St. Pölten abgehalten wurde, hatte die UN-Behindertenrechtskonvention zum Thema.

„Menschen mit Behinderungen werden noch immer von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Eine barrierefreie Gesellschaft im Sinne der Konvention erfordert vor allem den Abbau von sozialen Barrieren. Menschen mit Behinderungen müssen endlich selbstverständlicher Teil der Gesellschaft werden“, so Sonja Weiklstorfer, Bereichsleiterin im Bereich Menschen mit Behinderung der Caritas der Erzdiözese Wien.

Für Weiklstorfer war es ein großes Anliegen, dass die Mitschnitte von der Tagung nicht nur als Audiodateien, sondern auch übersetzt in Gebärdensprache vorliegen. Die Inhalte sind nach Themenbereichen gegliedert. Die 10 Kapitel tragen folgende Titel: „Die UN-Konvention“, „Inklusion“, „Selbstvertretung“, „Vor Gott sind alle gleich“, „Wohnen“, „Elternschaft“, „Unterstützung“, „Persönliches Geld und Assistenz“, „Forderungen und Hoffnungen“.

„Im Sinne einer ganzheitlichen Gesellschaft muss gewährleistet werden, dass alle die Möglichkeit haben, in gleichem Ausmaß teilzunehmen“, so Weiklstorfer weiter. Dieser Grundsatz galt selbstverständlich auch für die Inhalte der Fachtagung. An der Tagung nahmen mehrere InteressenvertreterInnen teil und brachten sich in Vorträgen und Workshops ein.

Bernhard Berg, Interessenvertreter der Menschen mit Behinderung in der Caritas betonte, die UN-Konvention mache deutlich, dass Unterstützungsleistungen und Assistenz wichtig sind: „Wir brauchen Assistenz, die es uns ermöglicht dort zu leben, die Schule zu besuchen, zu arbeiten oder an Freizeitveranstaltungen teilzunehmen, wo andere das auch tun.“

Ziel der UN-Konvention ist es, Chancengleichheit herzustellen und dabei gleichzeitig die Lebenssituation zu berücksichtigen. So müssen etwa für Menschen, die aufgrund von Lernschwierigkeiten Unterstützungsbedarf haben, Leichter-Lesen-Versionen und Leichte Sprache als Serviceangebot im Sinne der Konvention etabliert werden. „Man kann die Behinderung des Einzelnen nicht verändern, aber man kann die Gesellschaft verändern und barrierefrei machen“, so der Caritasdirektor Michael Landau. Eines der Hauptanliegen der UN-Konvention sei es, dass die allgemeinen Menschenrechte ohne Diskriminierung auch für Menschen mit Behinderung gelten, „als Grundrechte die allen Menschen auf gleiche Weise zustehen.“

Caritas Tagung „Leben wie andere auch“ im Landhaus St. Pölten

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