Teilpensionsmodell für Invalide: Einschränkung bei Berufsschutz

Die Presse: Ein Expertenkonzept zur Neuregelung der Invaliditätspensionen liegt vor: die Prävention ausbauen; Teilpensionen einführen; den Berufsschutz drastisch einschränken.

Eine Frau im Rollstuhl mit Gipsbein wird von einer Ärztin begutachtet.
Junge Frau mit Gipsbein

„Die Presse“ berichtet: „Wenn die Pensionskommission der Bundesregierung heute, Montag, ihre Reformpläne vorlegt, wird ein Bereich im Mittelpunkt stehen: die Neuregelung der Invaliditätspensionen. Welche Kernpunkte für eine Änderung dabei zu erwarten sind, läßt sich in einem neuen Buch („Die Invalidität im österreichischen Sozialrecht“, Mitherausgeber ist der Leiter der Pensionskommission Theodor Tomandl) nachlesen. Dort wird bereits ganz detailliert ein Modell zur Neuregelung vorgeschlagen. Einer der Kernpunkte dieses Modells: Abkehr vom bisherigen „Alles-oder-Nichts-Prinzip“, also volle Invaliditätspension oder gar keine. Im Gegensatz zu bisher sollte die Möglichkeit einer Teilpension für Invalide eingeführt werden.“

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