Teilweise Rücknahme der Verschlechterungen im Erwachsenenschutz ist ein wichtiger weiterer Schritt

UN-Behindertenrechtskonvention muss endlich Maßstab der Politik werden

Österreichischer Behindertenrat
Österreichischer Behindertenrat

Der Österreichische Behindertenrat zeigt sich als gesetzlich verankerte Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in Österreich erleichtert, dass der Nationalrat mit dem Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 die drastischsten Verschlechterungen durch das Budgetbegleitgesetz 2025 nun teilweise zurückgenommen hat.

Diese Korrektur war überfällig und wird lobend anerkannt, darf aber nicht als ausreichende Lösung missverstanden werden.

„Dass die Regierung jetzt nach massiver Kritik aus der Zivilgesellschaft reagiert, zeigt: Der politische Druck hat gewirkt“, erklärt Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

Der Behindertenrat fordert eine umfassende Reform des Erwachsenenschutzes, die sich an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) orientiert, sowie die verbindliche Einbindung von Menschen mit Behinderungen und ihren Vertretungen in alle weiteren Reformschritte.

„Über die Köpfe von Menschen mit Behinderungen hinweg darf keine Politik mehr gemacht werden. Wir stehen bereit, im Rahmen der Arbeitsgruppe im Justizministerium die nächsten Schritte gemeinsam zu gehen“, so Widl abschließend.

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