Die Bedeutung der neuen Formen von Telefonarbeitsplätzen für sehbehinderte und blinde Menschen beleuchtete im November 2005 ein Fachseminar.
Das Telefon ist ein wichtiges Instrument für die berufliche Tätigkeit einer Vielzahl blinder und sehbehinderter Menschen. In den letzten Jahren erfolgte ein Wandel vom Telefonistenarbeitsplatz zu Mitarbeitern in Info-, Callcentern oder ähnlichen Einrichtungen.
Dies bedeutet eine große Herausforderung. Können blinde und sehbehinderte Arbeitnehmer weiter voll ihren Beruf unter derartigen geänderten Rahmenbedingungen ausüben bzw. gibt es für künftige sehbehinderte und blinde arbeitsuchende Personen Arbeitsplätze in diesen Bereichen? Viele wichtige Fragen, mit denen sich ExpertInnen in einem zweitägigen Seminar am 18. und 19. November 2005 im Bundes-Blindeninstitut Wien auseinandergesetzt haben.
Einer der Mitorganisatoren dieser Veranstaltung und Experten ist Bruno Etzenberger, der selbst blind, als Bediensteter des Bundessozialamtes, Landesstelle Wien, für berufliche Rehabilitationsmaßnahmen für sehbehinderte und blinde Berufstätige zuständig, und ehrenamtlicher Mitarbeiter des Fachausschusses Bildung des Vereines Blickkontakt ist; er berichtet über das Seminar:
„Das besondere an dieser Veranstaltung war nicht nur das Thema, sondern auch die Tatsache, dass über Vereinsgrenzen hinaus drei Gruppen, die mit diesem Thema befasst sind, gemeinsam das Seminar „Telefonarbeitsplätze im Wandel der Zeit“ durchgeführt haben; es waren dies der Fachausschuss „Bildung und Beruf“ des Vereines Blickkontakt sowie die Fachgruppen „Hilfsmittel“ als auch „Telekommunikation und Büroberufe“ des österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes. Wie wichtig dieses Thema für die Betroffenen ist, zeigte aber nicht nur diese vorbildliche Kooperationsgemeinschaft, sondern auch die für mich erfreulich große Zahl der Teilnehmer.“
An beiden Vormittagen wurde das Thema „Telefonarbeitsplätze im Wandel der Zeit“ aus den verschiedensten Blickwinkeln durch Referate und Diskussionen behandelt, an den Nachmittagen zeigten Hilfsmittelfirmen ihre Produkte für blinde und sehbehinderte Menschen, insbesondere Telefonarbeitsplätze, die ein chancengleiches Bestehen können sehbehinderter und blinder Menschen auf dem Arbeitsmarkt gewährleisten sollen.
Mit Stolz erwähnt der ehemalige Schüler des Bundes-Blindeninstituts Wien das durchaus den neuen Anforderungen an die Arbeitnehmer angepasste Berufsausbildungsangebot des Instituts: „Im Blindeninstitut in Wien gibt es eine einjährige Ausbildung mit Abschlussprüfung für Telekommunikation. Es wird versucht, den neuen Gegebenheiten durch laufende Änderungen in der Ausbildung Rechnung zu tragen. Außerdem haben die Schüler die Möglichkeit, durch Kurzzeitpraktika bei blinden und sehbehinderten Kollegen einen Einblick in die Berufswelt zu erhalten.“
Aber nicht nur den zeitgemäßen Berufsausbildungsweg Telekommunikation am Blindeninstitut erwähnt Etzenberger; als Fördergeber hebt er auch ein Berufsbildungsprojekt hervor, auf das er großen Wert legt: „Das Berufsbildungs- und Forschungszentrum für Blinde und Sehbehinderte (BBFZ) ist eine aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung (Behindertenmilliarde) finanzierte Einrichtung des österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, das seit 2002 berufsbezogene Spezialkurse für blinde und sehbehinderte Arbeitnehmer und Arbeitsuchende anbietet. Im Angebot finden sich neben Kursen zu den gängigsten Computerprogrammen auch Kommunikationstrainings, Seminare zu Präsentationstechnik, Stressbewältigung, Sprachkurse etc. 2006 ist nun erstmals auch eine österreichweite Umschulung blinder und sehbehinderter Finanzamtstelefonisten zu Mitarbeitern in Infocentern geplant.“
Doch Etzenberger übt auch Kritik an der Haltung eines erheblichen Teiles der Privatwirtschaft gegenüber sehbehinderten und blinden Jobwerbern: „Während die Bereitschaft der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, blinde und sehbehinderte Personen auch in Infocentern einzusetzen, relativ groß ist, sind die Vorbehalte und Vorurteile bei vielen Firmen in der Privatwirtschaft noch immer massiv vorhanden, obwohl der Einsatz nicht zuletzt durch die Entwicklungen im Bereich der Rehabilitationstechnologie zur behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung grundsätzlich möglich ist.“
Die Anforderungen an Mitarbeiter in Info- oder Callcentern sind sehr hoch und erstrecken sich von Erteilen qualifizierter Auskünfte bis zum Führen von Verkaufsgesprächen. Eine Herausforderung auch für sehbehinderte und blinde Mitarbeiter.
Doch diese neue Form der Telefonarbeitsplätze hat neben ihren durchaus attraktiven und motivierenden Reizen auch nicht zu übersehende Schattenseiten, wie Etzenberger weiß: „Diese Dienstverhältnisse in Privatunternehmen, vor allem im Verkaufsbereich, sind häufig im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses begründet, bei dem sich der Arbeitnehmer selbst sozialversichern muss. Die Entlohnung erfolgt häufig entsprechend dem erzielten Umsatz, was zwar verlockend klingt, aber in der Praxis oft nur ein sehr geringes Einkommen trotz langer Arbeitszeit und hoher Qualifikation zur Folge hat.“
Die Zeiten werden also gerade für sehbehinderte und blinde Arbeitnehmer im Telekommunikations- und Telefonmanagementbereich nicht unbedingt rosiger.
„Obwohl die Arbeitsmarktsituation immer schwieriger wird, finden blinde und sehbehinderte Personen nach wie vor Arbeitsplätze im Telefonmanagementbereich und können so ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Dies gelingt aber nur bei guter Zusammenarbeit aller in diesem Bereich tätigen Personen. Und wie das Seminar gezeigt hat, können Veranstaltungen dieser Art vor allem durch den Gedanken- und Erfahrungsaustausch eine hilfreiche Unterstützung sein“, so Etzenberger abschließend.
Nicht zu vergessen sind an dieser Stelle aber auch die mit 1. Jänner 2006 wirksam gewordenen neuen Rechte zum Schutz vor Diskriminierungen in der Arbeitswelt in den §§ 7a bis 7q des Behinderteneinstellungsgesetzes. Dadurch werden sich künftig wohl nicht mehr nur die Menschen mit Behinderungen an geänderte Arbeitsmarktbedingungen anpassen müssen, sondern auch die Arbeitgeber Sorge zu tragen haben, dass Menschen mit Behinderungen nicht in diskriminierender Weise vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden.