Telefonauskunft

Mit dem jüngsten Vorhaben, Telefonauskünfte gebührenpflichtig (20 Schilling pro Auskunft) zu machen, diskriminiert die Telekom Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung kein Telefonbuch bedienen können.

Seitens der Telekom wurden keinerlei Überlegungen angestellt, wie dieses Problem zu lösen wäre. Auch sind keine Überlegungen seitens der Telekom bekannt, endlich gehörlosen Menschen – ähnlich wie in anderen Ländern – die Kommunikation mit Hörenden zu ermöglichen.

Da die Beschlußfassung der neuen Verfassungsbestimmung anscheinend bei der Telekom ohne Auswirkungen bleibt, wird überlegt, ob nicht die gebührenpflichtige Telefonauskunft als Verstoß gegen die Verfassung eingeklagt werden soll.

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