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Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte

Terrorismusbekämpfung soll das Recht auf Leben schützen. Viele Antiterrorbestimmungen stellen aber schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte dar. Die "Ottawa-Prinzipien" suchen einen Ausweg aus diesem Dilemma.

Nach dem 11. September 2001 wurden weltweit umfassende Antiterrorbestimmungen erlassen. Diese Bestimmungen werden nicht nur, aber besonders gegenüber MuslimInnen angewendet. Das Dilemma ist offensichtlich: Der Schutz des grundlegenden Menschenrechts – des Rechts auf Leben – führt zu weitgehenden Grundrechtseingriffen, die weltweit von Menschenrechtsgruppen kritisiert und in vielen Fällen von Verfassungsgerichten wieder aufgehoben wurden.

Eine Konferenz in Ottawa (Kanada) versuchte im Juni 2006 Grundsätze aufzustellen, die eine Bekämpfung von Terror unter gleichzeitiger Wahrung der Menschenrechte – insbesondere ohne Diskriminierung, Folter und Aushöhlung des Rechtsstaates ermöglichen sollen.

Das Ergebnis wurde nun auf Englisch veröffentlicht. Die 27-seitigen Prinzipien nehmen vom Diskriminierungsverbot ihren Ausgang. Menschenrechte müssen allgemein gelten und dürfen nicht für bestimmte Gruppen außer Kraft gesetzt werden. Davon ausgehend werden Anforderungen an das Strafrecht und die Anwendung militärischer Gewalt angesprochen. Einen besonderen Raum nimmt das Folterverbot ein. Die AutorInnen weisen darauf hin, dass es zu diesem Grundsatz keine Ausnahmen geben darf.

Den Anhaltungen außerhalb des nationalen und Völkerrechts ist ein weiteres Kapitel gewidmet. Diese werden mit „Verschwindenlassen“ auf eine Stufe gestellt. Der Zugang zu Kommunikation(smitteln) und die Befugnisse von Geheimdiensten runden diese gelungene Publikation ab.

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