Neuregelung eine wesentliche Verteuerung
Für sehbehinderte und blinde Kunden der Post, die bisher ein Postfach hatten, weil Blindendrucksendungen oder Sendungen von Tonbandkassetten bekanntlicherweise ein größeres Volumen als Briefe haben, bedeutet die Neuregelung eine wesentliche Verteuerung.
Oftmals wurde früher sogar von der Post empfohlen, sich ein Postfach zu nehmen, weil die „Briefkästen“ im Hausflur für die Sendungen an sehbehinderte oder blinde Personen häufig zu klein waren.
Bisher betrug die monatliche Gebühr für ein Postfach, in welchem alle Sendungen, auch solche, die nicht an das Postfach adressiert waren, ATS 10,- (zehn Schilling) im Monat. Seit 1. Jänner 2001 muß für dieses „Service“ ATS 200,- monatlich bezahlt werden, eine stolze Erhöhung.