Tips rund ums Mautpickerl 1999

Die Kosten der Jahresvignette bleiben auch 1999 unverändert bei 550 Schilling. Unverändert bleiben auch die Kosten für die sonstigen Vignettenarten sowie die Ausnahmeregelungen.

Körperbehinderte Kraftfahrzeuglenker, die einen Behindertenpaß gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz mit einer der drei Eintragungen

  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung,
  • dauernd starke Gehbehinderung oder
  • Blindheit

besitzen, erhalten wie bereits im Vorjahr die blaue Jahresvignette 1999 von ihrem zuständigen Bundessozialamt gratis ausgehändigt.

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