Die Kosten der Jahresvignette bleiben auch 1999 unverändert bei 550 Schilling. Unverändert bleiben auch die Kosten für die sonstigen Vignettenarten sowie die Ausnahmeregelungen.
Körperbehinderte Kraftfahrzeuglenker, die einen Behindertenpaß gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz mit einer der drei Eintragungen
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung,
- dauernd starke Gehbehinderung oder
- Blindheit
besitzen, erhalten wie bereits im Vorjahr die blaue Jahresvignette 1999 von ihrem zuständigen Bundessozialamt gratis ausgehändigt.