Tirol: Kürzungen der Mindestsicherung treffen Menschen mit Beeinträchtigungen

Wie ein Dominoeffekt breiten sich bundesweit die Hürden zum Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) aus.

Ortschild mit Aufdruck Tirol
BilderBox.com

Die bis vor kurzem noch einheitliche Regelung eines sozialpolitischen Mindeststandards wird ausgehöhlt: Nach Ober- und Niederösterreich, Steiermark, Burgenland und Vorarlberg plant nun Tirol Kürzungen umzusetzen. Wie in den anderen Bundesländern sollen zuerst BMS-Leistungen für Geflüchtete gekürzt werden. Doch oftmals sind auch ganz schnell weitere Anspruchsgruppen betroffen.

Mehrpersonen-Haushalte werden finanziell bestraft

Der Begutachtungsentwurf zum Tiroler Mindestsicherungsgesetz schafft durch neue Begriffsbestimmungen neue Problembereiche und Ausgrenzungen.

In sogenannten Bedarfsgemeinschaften geht der Landesgesetzgeber von einer wechselseitigen Unterstützung ähnlich der in einem familiären Zusammenhalt aus. Für die betroffenen Personen würde die Umsetzung der Novelle eine Kürzung des Lebensbedarfs um ein Viertel bedeuten! Denn der Landesgesetzgeber konstruiert dabei gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen, die sehr bedenklich sind und auch von der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung kritisiert werden. Sachlich begründet erscheint diese Reduktion nicht, wie aus mehreren Stellungnahmen deutlich hervorgeht.

Wohngemeinschaften werden ebenfalls eine neue Kategorie, bei der – im Unterschied zur Bedarfsgemeinschaft – nur die Unterstützung als Voraussetzung wegfällt. Wenn also Wohnraum von Menschen ohne wirtschaftliche Verbindung und ohne familienähnlichen Beziehungen geteilt wird, ein persönlicher Wohnbereich zur Verfügung steht und Gemeinschaftsräume gemeinsam genutzt werden, dann soll zukünftig kräftig – nämlich ebenfalls um ein Viertel – gekürzt werden. Diese Hürde richtet sich – wenn auch offiziell nicht so formuliert – gegen Wohngemeinschaften von Asylberechtigten. Grund für diese vorsorglich beschlossene Regelung gibt es nicht, denn der befürchtete massive Anstieg von Wohngemeinschaften blieb bisher aus. 

Kürzungsdrohungen für Menschen mit Beeinträchtigungen

Positiv kann die Gleichstellung von BewohnerInnen von Wohngemeinschaften von Wohnungslosen- und Behindertenorganisationen mit anderen Alleinstehenden oder Alleinerziehenden gesehen werden. Problematisch ist allerdings das Fehlen der Gleichstellung von Menschen, die in sozialpsychiatrischen Einrichtungen leben. Denn so fallen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen unter den Anwendungsbereich der allgemeinen Wohngemeinschaften und müssen eine Kürzung des Mindeststandards um ein Viertel befürchten.

Für Menschen mit Beeinträchtigungen, die selbstbestimmt, teilweise auf Anregung von betreuenden Einrichtungen in einer eigenen Wohngemeinschaft leben, wird die Novelle schmerzhaft werden. Denn dann gilt der neue gekürzte Mindeststandard für Wohngemeinschaften, und statt € 633,35 bleiben dann nur mehr € 475,01 an finanzieller Hilfe. Die Reduktion der Unterstützung für die Menschen steht in keinem Verhältnis zu möglichen Einsparungen durch die Mietersparnis von gemeinsamen Räumen. Ob das rechtswidrig ist, werden Berufungsverfahren zeigen. Sicher ist aber, dass hier bewusst Not von Menschen mit Beeinträchtigungen in Kauf genommen wird.

Einbußen ergeben sich auch für Menschen mit Behinderungen, die in der Familie betreut und gepflegt werden. Konkrete Einzelfälle zeigen drastische Kürzungen, wie vom SPAK errechnet wurde: So wird beispielsweise einer alleinstehenden Mutter, die ihr Kind zu Hause pflegt, das gewährte Pflegegeld als Einkommen angerechnet. Daher kein Mindeststandard für die Mutter und für das erwachsene Kind eine erhebliche Reduktion, die zu einem monatlichen Verlust von € 260,– führt. Auch die Sonderzahlungen werden reduziert und vergrößern die Einbußen um weitere € 300,– im Jahr. Dieses Geld fehlt der Familie bei der Bewältigung des Alltags, zum Beispiel beim Kauf von Kleidung und Lebensmitteln.

Missachtung von Selbstbestimmung

Die beabsichtigten Kürzungen in Tirol durch die BMS-Novelle betreffen eine Vielzahl von Menschen und Lebensbereichen. Die Bedeutung der BMS für die Absicherung der Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigungen wird oft unterschätzt. Neben den finanziellen Einbußen wird das Selbstbestimmungsrecht auch durch die unterschiedlichen Mindeststandards empfindlich eingeschränkt.

Denn die Wahlmöglichkeit zwischen einem Leben im institutionellen Rahmen oder in einer eigenen Wohngemeinschaft wird durch die drohenden finanziellen Verluste de facto genommen. In der Gesamtheit missachtet die Tiroler BMS-Novelle, wie schon ihre Vorbilder in anderen Bundesländern, die Verpflichtungen des Landes zur Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Land Tirol strebt mit der Novelle Einsparungen fürs Landesbudget an, die sich in erheblichen Einschränkungen für die Lebensbedarfe vieler Menschen in finanziellen Notlagen und Armut bemerkbar machen. Vielfach sind von dem Sparkurs Menschen mit Beeinträchtigungen betroffen und dagegen muss aufs Schärfste protestiert werden. Eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfes ist dringend erforderlich!

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

4 Kommentare

  • Die von der UN-Konvention geforderte Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung ist nur durch eine De-Institutionalisierung gewährleistet, dieser Paradigmenwechsel wird leider auch in Tirol nicht ernst genommen. Man will die Menschen mit Behinderung nicht die Alternativen bieten, die jeder Mensch selbverständlich hat, nämlich da zu wohnen wo er will und mit wem er will, da zu leben und zu arbeiten wo er will, und nicht abhängig von einer Institution zu sein. Diese Chanche wird wieder kleiner. Selbstvertreter bitte akzeptiert nicht die Schlechterstellung und Diskriminierung.

  • 😡😡😡😡😡😡😡😡😡

  • Wir haben es offensichtlich mit einer epidemisch um sich greifenden sozialen Kälte zu tun, die in letzter Konsequenz den Befund von Wilhelm Heitmayr unterstreicht, wonach die bürgerlichen Eliten zunehmend zu einer Form der bürgerlichen Verrohung und der Bereitschaft zu gruppenbezogener Gewalt tendieren. Aktuell halten nur mehr wenige Bundesländer ein – wenn auch häufig bescheidenes – Niveau der Hilfe aufrecht. Insgesamt jedoch liegt bereits ein Mehrheitsvotum für Diskriminierung und Ausgrenzung von minorisierungsgefährdeten Minderheiten auf dem Tisch.