Tirol: verschämte Überwachung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Novelle des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) wurde versteckt im hundertseitigen "Tiroler Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz" einer Begutachtung unterzogen.

Ortschild mit Aufdruck Tirol
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Die Tiroler Landesregierung hat bereits im Juli den Entwurf einer Novelle zum Tiroler ADG zur Begutachtung versandt.

Leider war dieses als Art. 18 im hundertseitigen „Tiroler Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz“ versteckt, mit dem 98 (!) Gesetze geändert werden sollen. Nach den Stellungnahmen zu urteilen, die auf der Website der Tiroler Landesregierung gesammelt sind, wurden die Selbstorganisationen der Menschen mit Behinderung nicht zur Stellungnahme eingeladen.

Auch inhaltlich ist die Novelle schwach: Die Überwachung der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll mit einem Satz geregelt werden. Dieser lautet: „Weiters obliegt der (dem) Antidiskriminierungsbeauftrage(n) die Überwachung der Durchführung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, BGBl. III Nr. 155/2008.“

Der Klagsverband fordert daher den Tiroler Landtag auf, die Versäumnisse der Landesregierung im letzten Moment zu beheben und folgende Ergänzungen vorzunehmen:

  • detaillierte Aufgabenbeschreibung des Überwachungsgremiums
  • ausdrückliche Erwähnung der Mitglieder und der entsendenden Gruppen/Organisationen (Menschen mit Behinderung, Menschenrechts-NGOs, Wissenschaft)

Insbesondere sollte die Einführung eines Überwachungsgremiums dazu genutzt werden, im Tiroler ADG auch einen Etappenplan zur Beseitigung von Barrieren in Landeseinrichtungen vorzusehen.

Die Novelle hat bereits den Rechtsausschuss des Tiroler Landtags passiert und soll in den nächsten Tagen im Plenum beschlossen werden.

Die Stellungnahme des Klagsverbands können Sie hier herunterladen als pdf oder Word-Dokument.

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