Die schriftliche Anfrage von Elisabeth Wiesmüller samt Beantwortung von Landeshauptmann Herwig van Staa.
Mit Hinweis auf das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und auf das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz stellte Landtagsabgeordnete Elisabeth Wiesmüller bzgl. barrierefreie Gestaltung von Wahllokalen in Tirol im Mai eine schriftliche Anfrage an LH Herwig van Staa.
Der Landeshauptmann verweist in seiner Antwort auf § 37 Absatz 4 Tiroler Landtagsordnung 2002 und ist der Meinung, dass wegen dem teilweise unbestimmten Gesetzeswortlaut keine Verpflichtung bestehe, alle Wahllokale barrierefrei auszugestalten.
Weiters sieht der Landeshauptmann keinen Sinn in einer Erhebung von barrierefreien Wahllokalen in Tirol, weil diese mit einem großen Verwaltungs- und Zeitaufwand verbunden sei.
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