Tiroler Tageszeitung: „Nächste Runde im Pflegepfusch“

Kaum wurde die "Schwam drüber"-Einigung der Regierung verlautbart, geht der Streit weiter. Wer die Unfähigkeit dieser Regierung aufzeigen will, braucht nur den 11. Jänner 2008 analysieren. Medienberichte dazu im Überblick.

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Seit einem Jahr bringt die Regierung im Pflegebereich – der so genannten 24-Stunden Betreuung – nichts weiter. Nun wurde überraschend eine Einigung verkündigt und von einem „Meilenstein“ gesprochen. Wirkliche Substanz für die Betroffenen hat die „Einigung“ wieder nicht.

„Jetzt gibt es dank der SPÖ ein echtes, attraktives Angebot: Pflege legal und leistbar und mit einem Behördengang ohne Angst vor etwaigen Nachforderungen „, jubelt die SPÖ-Behindertensprecherin, Mag. Christine Lapp. Nur leider ist das unwahr. Weder gibt es legale „Pflege“ (weil die Tätigkeiten verboten sind) noch ist sie „leistbar“ (die Förderung deckt nicht einmal die Mehrkosten ab).

„Denn der Kompromiss besteht darin, dass illegal beschäftigte Pflegerinnen und Pfleger bis zum Sommer nicht mit Konsequenzen zu rechnen haben, sofern sie sich bis dahin anmelden. Das ist keine Lösung, sondern eine Vertagung des Problems“, hält die Tiroler Tageszeitung fest.

„Freunde, Schwamm drüber“

Eigentlich sollte die Einigung im „Pflege-Schlamassel“ als Erfolg verkauft werden. „Die Verlängerung der Hacklerregelung und der Pflegeamnestie – ein politisches Gegengeschäft hat die zuletzt nahezu zum Stillstand gekommene Koalition wieder in Gang gebracht“, meinen etwa die OÖ-Nachrichten.

„Leicht fiel es den handelnden Personen nicht. Im Bundeskanzleramt verkündete man am späten Vormittag schon, Sozialminister Erwin Buchinger und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein hätten sich geeinigt“, berichtet „die Presse“.

Der „Dauerpflegestreit“ sei beendet, meinte Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ). Wörtlich wandte er sich an die Pflegebedürftigen: „Freunde, Schwamm drüber.“ Wer seinen Pfleger bzw. seine Pflegetätigkeit bis zum 30. Juni 2008 legalisiert, wird von allen Rückforderungen sozialversicherungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Natur befreit, die vor dem 1. Jänner 2008 entstanden sind, berichtet „die Presse“ über die Details.

Einigung worauf?

Doch bald stellte sich die Frage, worauf sich die Koaltion eigentlich geeinigt hatte. Nein, eine ausreichende Finanzierung von Betreuungsangeboten war nicht Teil der Einigung. Eine Verlängerung der Amnestie? In einer Aussendung stellte Buchinger umgehend klar „Es gibt keine Verlängerung der Amnestie“.

Unter dem Titel „Chaos nach Pflege-Einigung“ berichtet der Kurier: “ Sozialminister Buchinger und Vizekanzler Molterer streiten nun, worüber sie sich eigentlich geeinigt haben.“ Im Detail führt die Tageszeitung aus: „In der Pflege-Debatte sind nur wenige Stunden nach der Einigung im Ministerrat erneut Unstimmigkeiten innerhalb der Koalition aufgetreten. Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ) erklärte via Aussendung am Freitagabend, der Rückforderungsverzicht würde keinesfalls eine Verlängerung der Amnestie bedeuten. Auf Nachfrage der APA hieß es aus dem Minister-Büro, wer eine Anzeige erhält und bis dahin seine Betreuungskraft nicht angemeldet hat, dem drohe sehr wohl eine Verwaltungsstrafe.“

Ganz anders sieht das Vizekanzler Wilhelm Molterer, denn auch die Verwaltungsstrafen würden unter den Rückforderungsverzicht fallen, meint er.

Buchinger erklärt im Kurier seine Sicht zum Rückforderungsverzicht. Dieser stelle sicher, dass man von sozialversicherungsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Nachforderungen befreit wird, die bis zum 31. Dezember 2007 entstanden sind. Voraussetzung sei freilich, dass man bis zum 30. Juni 2008 sein Betreuungsverhältnis legalisiert. Wird man danach erwischt, drohen eben Verwaltungsstrafen und Rückforderungen.

Regelung problematisch

Dass diese geplante – und daher noch nicht gültige – Regelung problematisch sei, hielten namhafte Rechtsexperten auf Ö1 fest.

Laut Kurier wurde die Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) gerügt. Denn eigentlich – so eines der skurrilen Details der „24 Stunden Betreuung“ – ist es den so genannten „Pflegern“ verboten zu pflegen. Genau genommen dürften sie Personen „nicht einmal waschen oder ihnen das Essen verarbreichen“, erinnert der Kurier. Kdolsky soll bis Mitte 2008 deren Kompetenzen erweitern. Wenn diese mehr als reine Haushaltsdienste durchführen, wäre dies nämlich illegal.

Der Kurier berichtet, dass Klaus Katzianka deswegen weiter Unterschriften für sein Volksbegehren sammelt. „Von einer Lösung sind wir nach wie vor weit entfernt“, resümiert er.

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