Tiroler Tageszeitung: „Nächste Runde im Pflegepfusch“

Kaum wurde die "Schwam drüber"-Einigung der Regierung verlautbart, geht der Streit weiter. Wer die Unfähigkeit dieser Regierung aufzeigen will, braucht nur den 11. Jänner 2008 analysieren. Medienberichte dazu im Überblick.

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BIZEPS

Seit einem Jahr bringt die Regierung im Pflegebereich – der so genannten 24-Stunden Betreuung – nichts weiter. Nun wurde überraschend eine Einigung verkündigt und von einem „Meilenstein“ gesprochen. Wirkliche Substanz für die Betroffenen hat die „Einigung“ wieder nicht.

„Jetzt gibt es dank der SPÖ ein echtes, attraktives Angebot: Pflege legal und leistbar und mit einem Behördengang ohne Angst vor etwaigen Nachforderungen „, jubelt die SPÖ-Behindertensprecherin, Mag. Christine Lapp. Nur leider ist das unwahr. Weder gibt es legale „Pflege“ (weil die Tätigkeiten verboten sind) noch ist sie „leistbar“ (die Förderung deckt nicht einmal die Mehrkosten ab).

„Denn der Kompromiss besteht darin, dass illegal beschäftigte Pflegerinnen und Pfleger bis zum Sommer nicht mit Konsequenzen zu rechnen haben, sofern sie sich bis dahin anmelden. Das ist keine Lösung, sondern eine Vertagung des Problems“, hält die Tiroler Tageszeitung fest.

„Freunde, Schwamm drüber“

Eigentlich sollte die Einigung im „Pflege-Schlamassel“ als Erfolg verkauft werden. „Die Verlängerung der Hacklerregelung und der Pflegeamnestie – ein politisches Gegengeschäft hat die zuletzt nahezu zum Stillstand gekommene Koalition wieder in Gang gebracht“, meinen etwa die OÖ-Nachrichten.

„Leicht fiel es den handelnden Personen nicht. Im Bundeskanzleramt verkündete man am späten Vormittag schon, Sozialminister Erwin Buchinger und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein hätten sich geeinigt“, berichtet „die Presse“.

Der „Dauerpflegestreit“ sei beendet, meinte Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ). Wörtlich wandte er sich an die Pflegebedürftigen: „Freunde, Schwamm drüber.“ Wer seinen Pfleger bzw. seine Pflegetätigkeit bis zum 30. Juni 2008 legalisiert, wird von allen Rückforderungen sozialversicherungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Natur befreit, die vor dem 1. Jänner 2008 entstanden sind, berichtet „die Presse“ über die Details.

Einigung worauf?

Doch bald stellte sich die Frage, worauf sich die Koaltion eigentlich geeinigt hatte. Nein, eine ausreichende Finanzierung von Betreuungsangeboten war nicht Teil der Einigung. Eine Verlängerung der Amnestie? In einer Aussendung stellte Buchinger umgehend klar „Es gibt keine Verlängerung der Amnestie“.

Unter dem Titel „Chaos nach Pflege-Einigung“ berichtet der Kurier: “ Sozialminister Buchinger und Vizekanzler Molterer streiten nun, worüber sie sich eigentlich geeinigt haben.“ Im Detail führt die Tageszeitung aus: „In der Pflege-Debatte sind nur wenige Stunden nach der Einigung im Ministerrat erneut Unstimmigkeiten innerhalb der Koalition aufgetreten. Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ) erklärte via Aussendung am Freitagabend, der Rückforderungsverzicht würde keinesfalls eine Verlängerung der Amnestie bedeuten. Auf Nachfrage der APA hieß es aus dem Minister-Büro, wer eine Anzeige erhält und bis dahin seine Betreuungskraft nicht angemeldet hat, dem drohe sehr wohl eine Verwaltungsstrafe.“

Ganz anders sieht das Vizekanzler Wilhelm Molterer, denn auch die Verwaltungsstrafen würden unter den Rückforderungsverzicht fallen, meint er.

Buchinger erklärt im Kurier seine Sicht zum Rückforderungsverzicht. Dieser stelle sicher, dass man von sozialversicherungsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Nachforderungen befreit wird, die bis zum 31. Dezember 2007 entstanden sind. Voraussetzung sei freilich, dass man bis zum 30. Juni 2008 sein Betreuungsverhältnis legalisiert. Wird man danach erwischt, drohen eben Verwaltungsstrafen und Rückforderungen.

Regelung problematisch

Dass diese geplante – und daher noch nicht gültige – Regelung problematisch sei, hielten namhafte Rechtsexperten auf Ö1 fest.

Laut Kurier wurde die Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) gerügt. Denn eigentlich – so eines der skurrilen Details der „24 Stunden Betreuung“ – ist es den so genannten „Pflegern“ verboten zu pflegen. Genau genommen dürften sie Personen „nicht einmal waschen oder ihnen das Essen verarbreichen“, erinnert der Kurier. Kdolsky soll bis Mitte 2008 deren Kompetenzen erweitern. Wenn diese mehr als reine Haushaltsdienste durchführen, wäre dies nämlich illegal.

Der Kurier berichtet, dass Klaus Katzianka deswegen weiter Unterschriften für sein Volksbegehren sammelt. „Von einer Lösung sind wir nach wie vor weit entfernt“, resümiert er.

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0 Kommentare

  • Danke für ihre Bemühungen, das erstere war für mich wichtig, werde sie noch telefonisch kontaktieren.

  • @Franz AS: Starten Sie bei http://www.pflegedaheim.at dann weiterführende Links, insbesondere jene zum bmwa.gv.at (siehe unten) zum Hausbetreuungsgesetz. Auf der BMWA- Seite die Unterscheidungen zwischen selbständiger und unselbständiger Ausübung der Personenbetreuuung verinnerlichen. Beim HBeG die Arbeitszeitregelung beachten, insbesondere Abs.3 (tägliche Arbeitszeit) und Abs.4 (10 Stunden Arbeitsunterbrechung, „… dürfen nicht in Anspruch genommen werden“ – also nicht mal Bereitschaft, sonst Bestrafung nach Abs.5). Soweit zur „Rechtssicherheit“ der 24-Stunden-Betreuung. Über die Tätigkeitsbefugnisse der „legalisierten Pfleger“, die mindestens noch bis April gelten, sind Sie ja bestens informiert. Oder meinten Sie mit „neue Bundespflegegesetz“ in Ihrer Frage das kürzlich in Panik beschlossene, vermutlich ab Ende Jänner wirksame „Pflege-Notstandsgesetz“ (Rückforderungsverzicht in der Verfassung)?

  • Wer kann mir helfen? Es gibt eine Internetadresse, wo ich das neue Bundespflegegesetz finde! Bitte um Info.

  • Pflege gehört grundsätzlich in die Hand von Fachkräften. Die Missstände in den Pflegeheimen und in der ambulanten Versorgung sind doch keine Naturkatastrophe, sondern Versäumnisse der Gesundheitspolitik. Unsere betagten, kranken Senioren in den Pflegeheimen und daheim haben einen Anspruch auf gute,lückenlose Pflege. Mehr qualifizierte Pflegekräfte, bessere Bezahlung würden einheimische Pflegekräfte in ihrer Motivation stärken. Die Rahmenbedingungen der Trägerschaft für Pflegeheime und ambulante Versorgung sind nicht auf das Wohl des Pflegebedürftigen und des Pflegenden ausgerichtet. Pflegefehler, wie: Unterernährung, falsche Ernährung, Flüssigkeitsmangel, Dekubitus an allen nur denkbaren Körperstellen, Infektionen der Harnwege, Lungenentzündungen und schließlich die Schenkelhaklsbrüche sind das Alarmzeichen für schlechte Pflege, fehlendes Personal und eine nicht am kranken , dementen Menschen ausgerichtete Heimorganisation. Es ist doch absurd,wenn demente, kranke Menschen tagelang im Bett liegen, weil niemand da ist der sie aus dem Bett herausnimmt, ankleidet, zur Toilette begleitet,und zu Essen und Trinken gibt. Die Pflegekräfte aus den Ostblockstaaten sind kein Beitrag zur Sicherung der Pflegequalität, zumal es zum grossen Teil ungelernte Kräfte sind,und nicht selten durch gefälschte Zeugnisse einen Job im Pflegebereich erschleichen.

  • Liebe Leute, die Wendung „Schwamm drüber“ kommt wahrscheinlich aus des Schulen, wo Kreideschrift von Tafeln noch immer mit einem Nassen Schwamm gelöscht wird. Wenn der „Schwamm drüber“ fährt, ist das vorher Geschriebene vergessen, weg, und aus. So wie Ihr das schreibt, erinnert es an „Scham“, die aber höchstens als Röte ins Gesicht steigt … Habt ihr keine RECHTSCHREIBPRÜFUNG

  • War ja eine tolle Veranstaltung heute im Parlament, ist ja Fasching, da darf man schon ein bisschen ulkig rüberkommen, nur war nichts neues dabei, da kann man sich ja schon sehr auf den Villacher Fasching freuen,dabei sind drei Stunden TV wirklich unterhaltsam. Zum sich selbst beweihräuchern hätte es dieser Parlementssitzung wirklich nicht bedurft. Mit keinem Wort , von keinem unserer Politiker, wurde eine konstruktive Äußerung um das wirkliche Problem in dieser leidigen Diskussion gemacht.

  • Das Makabarett geht weiter, heute soll durch die koalitionäre Zweidrittelmehrheit der Regierung mittels „Pflege- und Betreuungs- Übergangsverfassungsgesetz“, kurz „Pflege-Notstandsgesetz“ (copywright by GL) massiv in die Verfassung eingegriffen werden. Der bisher geleugnete Gesetz-Notstand und die drohende Pflegekatastrophe will man dadurch entschärfen. Die Probleme werden per Verfassungsbestimmung für abgeschafft erklärt, wie Grünen- Sozialsprecher Öllinger sagt.
    Damit soll jetzt endlich Rechtssicherheit geschaffen werden. Interessant ist, dass die sogenannte „Rechtssicherheit“ bereits vor einem halben Jahr bei der Schaffung der Pflegenotstands-Gesetze, der angeblichen „Legalisierung“ der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“, bejubelt wurde. Es darf mit Sicherheit angenommen werden, dass bei diesem – im Eiltempo geschaffenem Verfassungs-Flickwerk – noch so manche Löcher zu stopfen sein und weitere Nähte aufreißen werden: Demnächst in diesem Kabarett.

  • 2008-01-16 ORF Teletext-Seite 101: Regierung will die Pflegelösung (Pfusch) in der heutigen Sondersitzung per Gesetz in der Verfassung verankern, damit es nicht mehr beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden kann. Das ist Demokratie? Ich denke, daß ist noch mehr Grund, Klaus Katzianka mit seinem Volksbegehren zu unterstützen – BIZEPS und andere Behindertenorganisationen ÖAR, ÖZIV, KOBV, etc. könnten mit einen Notar oder Beamten 1-2 Tage die Unterschriftenlisten auflegen und unterschreiben lassen.

  • BM Dr. Erwin Buchinger wirkte in der Pressestunde auf mich souverän und man könnte als „normaler Bürger“ den Eindruck gewinnen, daß dieses Pflege- und Betreuungsgesetz am richtigen Weg ist. Kleine Änderungen im Zuständigkeitsbereich vom Gesundheitsministerium die zügig durchgeführt werden sollen, dann sollen sich Pflegebedürftige und deren Angehörige leistbare Betreuung und Pflegepersonal leisten können. Ich hatte den Eindruck, dass er davon auch überzeugt war. Man spielt wie so oft die „Angstkarte“ – Keine Aktion Scharf des Staates, sondern man spricht von denunzieren und vernadern etwa von Nachbarn bei illegaler Pflege.
    Ein verwerfliches Spiel der Politiker. Denn es genügt schon alleine daß es rechtlich zwischen Betreuung und Pflege Ungereimtheiten gibt, gesetzliche Änderungen vom Gesundheitsministerium noch ausstehen, um ein so brisantes Gesetz zu vollziehen. Man hat den Eindruck, daß auf Kosten der Betroffenen gespart wird. 40 Millionen Euro sind dafür veranschlagt, kostet es angeblich den Staat, wenn sich 10.000 illegale Pflegekräfte anmelden. Da aber höchstens 80% der Lohnnebenkosten bezuschusst werden, aber nur wenn man „arm“ ist (7000 Euro Grenze) denn 20% der Lohnnebenkosten müssen die Betroffenen selbst bezahlen, kann der Finanzminister ja mit mehr Einnahmen (48 Millionen) rechnen. Wenn das Pflege-Modell nicht angenommen wird, was zu vermuten ist, werden viele Millionen eingespart. 400 Millionen Euro würde lt. BM Buchinger eine 20% Pflegegelderhöhung kosten – Nicht Leistbar?
    Vergleicht man die Gesundheitsausgaben, die auch solidarisch getragen werden, ist diese Aussage unverständlich. Auch Klaus Katzianka wurde in der ZIB2 gefragt, wer das bezahlen soll – Natürlich die Allgemeinheit – ein solidarisches System. Denn: Gesundheit und Pflege gehören in ein Ministerium – und sollten auch solidarisch getragen werden. Das nunmehrige Pflegemodell ist nicht wirklich durchdacht und für die Betroffenen kaum leistbar. Zu viele wollen am Sozialkuchen mitnaschen

  • Am Beispiel der Abgeordneten Lapp kann man mit erschreckender Deutlichkeit sehen, wie Parteigehorsam blind machen kann. Als die Frau Abgeordnete mit ihrer Partei noch in der Opposition war kamen von ihr keine derart die Wahrheit verdrehende Presseaussendungen.

    Als Behindertensprecherin derartige Unwahrheiten öffentlich zu verkünden, das ist schon ein starkes Stück. Lapp hat damit recht eindrucksvoll bewiesen, dass sie uns Betroffene für blöd hält. Und das ist – gelinde gesagt – eine Beleidigung unserer Personengruppe. Es erhebt sich aber auch die Frage, was vom Wahrheitsgehalt anderer Aussagen von ihr zu halten ist.

  • Gestern Sandkastenspiele und Kuhhandel mit Hacklerregelung, dann demonstrativ die kumpelhafte „Freunde, Schwamm drüber“- Einigung und wieder mal einen „Meilenstein“ gefeiert, schon tags darauf Ernüchterung und Katzenjammer: Hickhack darüber, was in der geheimen Ministerratsvorbesprechung wirklich vereinbart wurde und wer nun den angeblichen „Erfolg“ für sich verbuchen dürfe? Fakt ist: Rückforderungsverzicht ist Verfassungsrechtlich wohl unhaltbar, weiterhin Streit über „Amnestie“ und weiterhin Strafandrohungen obwohl es doch noch absolut keine legale Alternative für „24-Stunden-PFLEGE“ PFLEGEbedürftiger gibt. Lässt sich dieser Dilettantismus eigentlich noch steigern?
    Mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen aus „Scheinselbständigkeit“ werden weiterhin ignoriert und das Risiko den Betroffenen anzuhängen versucht. Kernfragen wie legale PFLEGE und deren Leistbarkeit sind ausgeklammert, ohne Antworten darauf kann es aber auch keine „Zwischenlösung“ geben.
    Auf die Pflegenotstands-Gesetze des Vorjahres folgen jetzt offensichtlich die Pflege-Notstandsgesetze, die den bisher virulenten Pflegenotstand per „Gesetz-Notstand“ tatsächlich in die Pflege- Katastrophe führen. Nur noch die Bankrotterklärung und der Offenbarungseid dieser Regierung als Folge des völligen Versagens und bewußter Täuschung der Öffentlichkeit in der Pflegefrage ist jetzt fällig. (www.daheim-statt-heim.at)