„Tod auf Wunsch“

ORF: Nach sechs Jahren hat sich die Sterbehilfe-Praxis verselbständigt - oft werden nicht alle Auflagen eingehalten.

Monitor zeigt Herzschlag
BIZEPS

Wie der ORF berichtet gibt es in den Niederlanden nun seit sieben Jahren ein Gesetz das die Sterbehilfe regelt. „Ziel war es, die bis dahin meist verschwiegene Sterbehilfe besser zu kontrollieren und verbindliche Regeln für Ärzte aufzustellen. Das Gesetz läßt aktive Sterbehilfe nur unter einer Reihe von Bedingungen zu: Der Patient muß im Sterben liegen, an unerträglichen Schmerzen leiden, mehrmals um Sterbehilfe gebeten haben und bei vollem Verstand sein. Der Arzt muß einen Kollegen zu Rate ziehen und nach dem Tod des Patienten den Leichen-Beschauer informieren. Wenn dieser den Eindruck hat, daß nicht alle Bedingungen erfüllt waren, muß er die Staatsanwaltschaft einschalten.“, informiert der ORF.

Es hat sich nun herausgestellt, dass sich die Praxis deutlich von der Theorie unterscheidet – so wurden in Muster-Prozessen Ärzte freigesprochen, die sich nicht an die Bedingungen gehalten hatten. Nach Ansicht der Richter hatten sie ihre Sorgfalts-Pflicht dennoch erfüllt, berichtet der ORF.

„Langfristig will die linksliberale Justizministerin Winnie Sorgdrager die Sterbehilfe völlig aus dem Strafgesetzbuch streichen. Ein großer Teil der Presse drängt schon jetzt darauf. „Warum noch länger warten?“ fragte Anfang 1998 die liberale „Volkskrant“.“ berichet der ORF.

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