Treffen der Bürgerinitiative für Gleichstellung

Am 3. November 1995 hat sich die Bürgerinitiative für die Gleichstellung behinderter Menschen getroffen, um die weitere Vorgangsweise der Petition für ein Gleichstellungsgesetz zu beraten.

Es wurde Strategien besprochen, wie die Bürgerrechtsbewegung effizienter und breiter werden kann.

Koalition killt Petition

Eine der vielen unangenehmen Begleiterscheinungen, der mutwillig vom Zaun gebrochenen Neuwahlen, ist die Tatsache, daß das für den 14. November 1995 angesetzte Hearing des Petitionsausschusses (BIZEPS-INFO berichtete darüber), mangels nicht mehr existenten Nationalrates, nicht mehr stattfinden kann. Konkret bedeutet das für uns einen Rückschlag in unseren Bemühungen, im Kampf um unsere Menschenrechte und für eine Gleichstellung aller behinderten Menschen.

Weiters wurde ein Entwurf für eine Verfassungsergänzung vorgestellt:

Artikel 7. 4: „Verbot der Diskriminierung behinderter Menschen“

  1. Jede Form der Diskriminierung behinderter Menschen ist – auch soweit ihr nicht bereits Art. 7.1. dieses Bundesverfassungsgesetzes und Art. 14 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten BGBl. 210/1958 entgegenstehen – verboten.
  2. Gesetzgebung und Vollziehung haben auf die tatsächliche Herbeiführung der Gleichstellung behinderter und nichtbehinderter Menschen hinzuwirken und Maßnahmen zur besonderen Förderung und Bevorzugung von behinderten Menschen vorzusehen.
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