UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext

Trotz Vorreiterrolle: Kritik an Behindertenpolitik

Unter diesem Titel brachte das ORF Ö1 Morgenjournal einen Beitrag über die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

In New York wurde heute von Vertreterinnen und Vertretern die UN-Kovention unterschrieben. Für Österreich war Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) vor Ort.

Das Übereinkommen wird am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der zwanzigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde beim UNO-Generalsekretär in Kraft treten, das Zusatzprotokoll schon nach zehn Ratifizierungen, berichtet ORF-ON.

Durch das Behindertengleichstellungsgesetz seien die meisten Anforderungen der Konvention in Österreich bereits erfüllt, sagt Buchinger gegenüber Ö1. Anders sehen das die Behindertenorganisationen. Ein Vertreter von BIZEPS meint im Interview, dass laut Behindertengleichstellungsgesetz kein Recht auf Barrierenbeseitigung bestehe, lediglich auf Schadenersatz.

Im Bildungsbereich gäbe es noch immer kein Recht von Eltern von behinderten Kindern auf integrativen Unterricht, erläutert er und führt aus: „Und dort, wo sie das Recht einfordern können, stimmen vielfach die Rahmenbedingungen nicht“

Für „Licht für die Welt“ – eine Organisation aus dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit – meint Rupert Roniger, dass die Konvention besonders in den Ländern der so genannten dritten Welt große Wirkung zeigen sollte. Nicht alle österreichischen Entwicklungsprojekte würden der nun unterschriebenen Konvention entsprechen.

Barrierenbeseitigung künftig einklagbar?

Der Sozialminister hält gegenüber dem ORF fest, dass es laut Regierungsprogramm eine Überprüfung des Behindertengleichstellungsgesetzes geben werde. Er meint behinderte Menschen sollten nicht nur auf Schadenersatz, sondern auch auf Beseitigung von Barrieren klagen können.

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