Trübswasser: Barrierefreies Bauen

LAbg. Gunther Trübswasser: OÖ ist erstes Land mit gesetzlich definierter "barrierefreier Gestaltung baulicher Anlagen" - Regierung setzte Grünen Antrag um

Gunther Trübswasser
Gunther Trübswasser

Bei ihrer letzten Sitzung hat die Oö. Landesregierung eine umfassende Novelle zur Oö. Bautechnikverordnung beschlossen. U.a. wurde im § 17 b die „Barrierefreie Gestaltung baulicher Anlagen“, wie sie im § 27 des Oö. Bautechnikgesetzes festgeschrieben ist, definiert.

Erstmals in Österreich wurden darin die dafür geschaffenen Normen, nämlich „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundsätze“ (ÖNORM B 1600) und „Spezielle Bauten für behinderte und alte Menschen“ (ÖNORM B 1601) in einer Landesbauordnung für verbindlich erklärt.

Damit wurde nicht nur einem Initiativantrag der Grünen im Oö. Landtag vom 27.1.1999 entsprochen, sondern ganz allgemein ein Meilenstein in den Bemühungen alter und behinderter Menschen um eine alltagsgerechte und barrierefreie Lebensumwelt gesetzt.

LAbg. Gunther Trübswasser: „Nach diesem gesetzlichen Auftrag, der klarer nicht hätte formuliert werden können, darf auf eine Trendwende im Verständnis um Bauen im öffentlichen Raum gehofft werden. Schritt für Schritt sollten für die Betroffenen bauliche Barrieren, sei es durch Neubauten oder umfassende Umbauten, aus der Welt geschafft werden.“

„Jetzt kommt es darauf an, daß Bürgermeister wie Baubehörden ihr scharfes Augenmerk auf diese klaren Bestimmungen richten. Vieles, was in Form von Stufen, schmalen Türen und nicht erreichbaren sanitären Einrichtungen behinderte und ältere Menschen regelrecht diskriminiert hat, sollte ab jetzt in Zukunft unterbleiben“, ist Trübswasser durchaus optimistisch.

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