Mit 1.1.1999 erhält Oberösterreich ein neues Baurecht. Grundrichtung der Novelle ist der weitgehende Entfall von Bauverfahren und eine tendenzielle Liberalisierung der Bautätigkeit.
Trotzdem und mit viel Überzeugungsarbeit ist es den Grünen gelungen, „barrierefreies Bauen“ besser und umfassender gesetzlich zu verankern. LAbg. Gunther Trübswasser: „Barrierefreies Bauen war in Oberösterreich zwar schon bisher Planungsgrundsatz. Was jedoch fehlte, war eine Verankerung in der OÖ Bauordnung und in den Strafbestimmungen. Erst dadurch wird es möglich sein, dem barrierefreien Bauen wirklich zum Durchbruch zu verhelfen.“
Anläßlich der Neufassung des oberösterreichischen Baurechts konnten wesentliche Verbesserungen in Richtung barrierefreies und alltagsgerechtes Bauen erreicht werden. So wurden auch „Gast- und Beherbergungsbetriebe“ in die Liste der barrierefrei zu gestaltenden Gebäude aufgenommen. Zu diesen zählen u. a. nicht nur Theater, Kinos, Konzertsäle, Schulen, Kindergärten und Großgaragen, sondern auch Geschäfts-, Betriebs- und Bürobauten, was vor allem hinsichtlich möglicher Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung von besonderer Bedeutung ist.
Neu ist im oberösterreichischen Baurecht, daß nach Baufertigstellung für die genannten Gebäude ausdrücklich die „barrierefreie Ausführung des Bauvorhabens“ mittels Befund bestätigt werden muß. Vor allem aber entscheidend ist, daß das Nichteinhalten der Bestimmungen für „barrierefreies Bauen“ als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis 500.000 S bestraft werden kann.