Trübswasser: Neues Baurecht ab 1.1.1999

Neues Baurecht schafft solide gesetzliche Grundlage für barrierefreies Bauen.

Gunther Trübswasser
Gunther Trübswasser

Grüne wollen jetzt eine Offensive, um der Idee der „Barrierefreiheit“ und „Alltagsgerechtigkeit“ von Gebäuden zum wirklichen Durchbruch zu verhelfen.

LAbg. Gunther Trübswasser: „Das neue Baurecht bringt für barrierefreies Bauen die zwingende gesetzliche Grundlage. Was jetzt noch fehlt, ist, daß diese neue Form des Rücksichtne mens auf die Bedürfnisse aller Menschen – auch der mit Behinderungen – selbstverständliches Allgemeingut im Kopf von Architekten und Bauherren wird. Damit kämen wir der Gleichberechtigung der Menschen mit Behinderungen einen entscheidenden Schritt näher.“

Mit 1.1.1999 tritt in Oberösterreich eine weitreichende Änderung der Bauordnung und des Bautechnikgesetzes in Kraft. Damit wurden u.a. für „barrierefreies“ und alltagsgerechtes Bauen neue, verbindlichere gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen:

  • Die Begriffe „barrierefrei“ und „alltagsgerecht“ werden in der Bauordnung mehrfach erwähnt und wurden somit in den Sprachgebrauch übernommen.
  • Neu im oberösterreichischen Baurecht ist, daß nach Baufertigstellung für bestimmte Gebäude ausdrücklich die „barrierefreie Ausführung des Bauvorhabens“ mittels Befund bestätigt werden muß.
  • Wichtigster Punkt in der Novelle jedoch ist, daß das Nichteinhalten der Bestimmungen für „barrierefreies Bauen“ als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis 500.000 S bestraft wird. Trübswasser: „Damit ist barrierefreies Bauen nicht nur eine Absichtserklärung, sondern durchsetzbares Recht geworden.“
  • Einen wichtigen Schritt vorwärts bedeutet auch, daß „Gast- und Beherbergungsbetriebe“ in die Liste der barrierefrei zu gestaltenden Gebäude aufgenommen wurden. Trübswasser: „Bisher eines der größten und alltäglichsten Hindernisse. Mit der Barrierefreiheit von Gast- und Beherbergungsbetrieben würde sich die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben entscheidend verbessern.“
  • Zu den barrierefrei auszuführenden Gebäude zählten bisher bereits schon Theater, Kinos, Konzertsäle, Schulen, Kindergärten und Großgaragen, Geschäfts-, Betriebs- und Bürobauten, da es jedoch keine Strafbestimmungen bei Nichteinhaltung gab, war diese gesetzliche Vorschrift wenig wirksam.

Trübswasser: „Für die Idee des ‚barrierefreien‘ und ‚alltagsgerechten‘ Bauens muß jetzt auf breiter Basis geworben werden. Sie muß für Planer, Bauwerber, Bauausführende und Behörden zur Selbstverständlichkeit werden. Erst, wenn die bauliche Umwelt den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen gerecht wird, werden viele Alltagsdiskriminierungen beseitigt sein!“

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