Präsident Vaclav Klaus hatte dagegen sein Veto eingelegt - und die Beschlussfassung damit um ein Jahr verzögert.

Die tschechische Deputiertenkammer hat am 17. Juni 2009 endlich das Antidiskriminierungsgesetz beschlossen – und damit den Zustand hergestellt, den die Antidiskriminierungs-Richtlinien schon 2004 gefordert haben.
Das Parlament hatte – nach einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof – bereits im Jahr 2008 einen Beschluss für eine Antidiskriminierungsgesetz gefasst.
Präsident Vaclav Klaus hatte dagegen sein Veto eingelegt – und die Beschlussfassung damit um ein Jahr verzögert.
Gegen den erneuten Beschluss kann er nichts mehr unternehmen. Das Gesetz erfüllt einige zentrale Forderungen der Richtlinien:
- eine klare Definition von Diskriminierung,
- Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt und
- eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle.