Tschechisches Antidiskriminierungsgesetz endlich beschlossen!

Präsident Vaclav Klaus hatte dagegen sein Veto eingelegt - und die Beschlussfassung damit um ein Jahr verzögert.

Flagge Tschechien
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Die tschechische Deputiertenkammer hat am 17. Juni 2009 endlich das Antidiskriminierungsgesetz beschlossen – und damit den Zustand hergestellt, den die Antidiskriminierungs-Richtlinien schon 2004 gefordert haben.

Das Parlament hatte – nach einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof – bereits im Jahr 2008 einen Beschluss für eine Antidiskriminierungsgesetz gefasst.

Präsident Vaclav Klaus hatte dagegen sein Veto eingelegt – und die Beschlussfassung damit um ein Jahr verzögert.

Gegen den erneuten Beschluss kann er nichts mehr unternehmen. Das Gesetz erfüllt einige zentrale Forderungen der Richtlinien:

  • eine klare Definition von Diskriminierung,
  • Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt und
  • eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle.
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