Die vollständige Zurücknahme der geplanten Unfallrentenbesteuerung verlangt heute AK Präsident Herbert Tumpel.
Sein Argument: Die Besteuerung ist sowohl sachlich wie verteilungspolitisch falsch. Die Ungleichbehandlung wird durch die jüngsten Regierungsbeschlüsse, etwa durch die Einführung eines Stichtages verschärft. Für Tumpel ist dies verfassungrechtlich bedenklich und bestätigt seine Kritik an diesem katastrophalen Plan.
Die Regierung serviere den Betroffenen eine Besteuerung von Einkommen und Unfallrente die jedenfalls den falschen Ansatz hat. Sie belaste nämlich tendentiell jene, die aufgrund der Schwere des Unfalls eine hohe Unfallrente beziehen. Bezieht jemand neben einem Bruttoeinkommen von 14.000 Schilling eine Unfallrente von 6.000 Schilling monatlich kann er auf eine Steuerstattung von mehr als 24.500 Schilling hoffen.
Bei 15.000 Schilling Bruttogehalt fällt dieser Betrag auf rund 14.700 zurück, bei 16.000 Schilling beträgt die Erstattung nur mehr etwas mehr als 4.000 Schilling und ab 17.000 Schilling gibt es keine Erstattung mehr. Beträgt die Unfallrente nur 3.000 Schilling monatlich, gibt es eine Steuerrückerstattung bis zu einem Bruttoeinkommen von 18.000 Schilling.
Kritik übt Tumpel auch an der Ungleichbehandlung der Unfallrentner. Es ist aus Sicht der AK verfassungsrechtlich bedenklich, dass durch einen Stichtag die Gruppe der Unfallrentner bei gleichen Voraussetzungen in zwei Klassen gespalten werden sollen. In eine Gruppe, die um Rückerstattung ansuchen wird können und eine, für die das nicht gelten wird.
Durch die geplante Besteuerung wird es auch zu einer verteilungspolitsch falschen Lösung kommen. Für 60 Prozent soll es eine Rückerstattung geben, allerdings ohne Rechtsanspruch darauf. Geplante Größenordnung: 600 Millionen. Auf der anderen Seite will der Finanzminister aber 1,4 Mrd Schilling an Steuern einheben. Das bedeutet, dass diese Last auf 40.000 Unfallrentner überwälzt wird. Unterm Strich ist das eine jährliche zusätzliche Belastung im Ausmaß von 35.000 Schilling.