Uber muss wegen Diskriminierung behinderter Kund:innen Entschädigung zahlen

Kund:innen mussten einen Aufpreis zahlen, wenn sie länger als zwei Minuten zum Einsteigen benötigten. Uber muss nun zehntausenden Kund:innen mit Behinderung mehrere Millionen Dollar Entschädigung zahlen.

Eine Männerhand hält ein schwarzes Handy in der Hand, auf dem Bildschirm steht UBER
freestocks-photos auf Pixabay

Am 18. Juli 2022 haben sich das US-Justizministerium und der Fahrdienst-Vermittler Uber Technologies Inc. (Uber) in einem Rechtsstreit auf einen Vergleich geeinigt.

Dem Unternehmen war vorgeworfen worden, behinderte Kund:innen diskriminiert zu haben, die aufgrund ihrer Behinderung länger als zwei Minuten zum Einsteigen benötigten.

Die US-Behörde berief sich in ihrer Anklage im November 2021 auf das staatliche Anti-Diskriminierungsgesetz Americans with Disabilities Act (ADA).

Uber wird nun mehrere Millionen Dollar Entschädigung an behinderte Kund:innen zahlen, die durch die Wartezeit-Regelung des Unternehmens Diskriminierung erfuhren.

Extrakosten für „zu langsames“ Einsteigen

Der Klage zufolge begann Uber im April 2016 damit, Wartezeitgebühren von Fahrgästen zu verlangen. Ab zwei Minuten nach Ankunft des Uber-Fahrzeugs am Abholort wurden die Gebühren erhoben und stiegen bis zur tatsächlichen Abfahrt an.

Das US-Justizministerium befand, dass diese Preispolitik eine Diskriminierung darstellte, da Menschen, die aufgrund einer Behinderung länger als zwei Minuten zum Einsteigen brauchten, ebenfalls diese Gebühren bezahlen mussten.

Ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz, das wirkt

Die Klage des US-Justizministeriums beruht auf Artikel 3 des staatlichen Anti-Diskriminierungsgesetzes ADA. Dieser verbietet Diskriminierung durch private Transportunternehmen wie Uber.

„Menschen mit Behinderungen sollten sich nicht als Bürger:innen zweiter Klasse fühlen oder wegen ihrer Behinderung bestraft werden […]“, kommentierte die stellvertretende Generalstaatsanwältin Kristen Clarke den Gerichtsprozess:

Diese Einigung ist ein deutliches Signal, dass Uber und andere Fahrdienst-Vermittlungs-Unternehmen rechtlich belangt werden, wenn ihre Dienste Menschen mit Behinderungen diskriminieren.

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3 Kommentare

  • Danke, dieser Artikel hat mir den Morgen versüßt. So gehört sich das.

  • Man kann aus diesem urteil ersehen, wie wichtig ein funktionierendes anti-diskriminierungsgesetz ist. in österreich wäre dieses urteil nicht möglich!