Klaus Voget

Über das Thema Interessenvertretung nachdenken

Die Vorfälle rund um den ÖGB regten Dr. Klaus Voget an, über das Thema Interessensvertretung intensiv nachzudenken. Das Ergebnis findet sich in einem lesenswerten Artikel wieder.

„Die Ereignisse der letzten Monate haben mich – wie vielleicht auch viele von Ihnen – dazu angeregt, anlässlich der ÖGB-Geschehnisse intensiv über das Thema Interessenvertretung nachzudenken“, so leitet ÖZIV-Präsident Dr. Klaus Voget seinen Beitrag in der Vereinszeitschrift ÖZIV-INFO 3/06 ein. Auf der Homepage der „Zentralbehindertenvertrauensperson (ZBVP) für die Bediensteten der Stadt Graz“ ist der Leitartikel nachzulesen.

Es erscheint ihm offensichtlich, dass im ÖGB über die letzten Jahre versäumt wurde, sich mit den geänderten Bedürfnissen der vertretenen Personengruppen auseinanderzusetzen.

„Eine Entwicklung, die meines Erachtens sehr leicht passiert, weil über das Bemühen, das einmal Erreichte zu sichern, darauf vergessen wird, dass sich die Welt rundherum ständig verändert und Arbeitnehmer im Jahr 2006 mit ganz anderen Herausforderungen konfrontiert sind, als sie das beispielsweise im Jahr 1970 waren“, mahnt er.

„Ähnliches trifft auch auf den ÖZIV zu. Wir haben viel erreicht. Aber passen unsere heutigen Haltungen noch zu den Anforderungen von jungen Menschen mit Behinderung?“, fragt er weiter und berichtet von einem Erlebnis: „Einer Frau, der aufgrund ihres Feststellungsantrages ein Grad der Behinderung von 50% zugesprochen wurde, verlangte im Weg der Berufung die ersatzlose Behebung ihres Antrages.“

Er höre auch von vielen Funktionären, „dass Menschen mit Behinderung Angst vor einem Feststellungsbescheid haben. Sie wollen nicht zum Kreis der begünstigt behinderten Menschen gehören, weil sie schon oftmals die Erfahrung gemacht haben, dass Wirtschaftsbetriebe dies als Anstellungshindernis sehen (wollen).“

„Was mir wirklich Sorgen macht, ist die klassische Interessenvertretung. Doch wirklich gute Interessenvertretung hieße für mich, visionär zu sein, die Zukunft im Sinne von Menschen mit Behinderung und deren tatsächlichen Bedürfnissen entsprechend mitzugestalten und zu prägen“, schreibt Voget.

Ablaufdatum für Kündigungsschutz?

„Wir sind also beim Thema Kündigungsschutz. Ich persönlich glaube, dass das Ablaufdatum für diesen besonderen Schutz gekommen ist, was die Zukunft bzw. neue Dienstverhältnisse betrifft“, erläutert Voget.

Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz – führt er aus – bietet Menschen mit Behinderung „eine neue Art von Schutz, der meines Erachtens wesentlich zeitgemäßer ist“. In diesem Gesetz ist geregelt, dass Menschen mit Behinderung – ohne Einschränkungen auf eine Begünstigung – im Falle einer Kündigung, die nachweislich mit der Behinderung im Zusammenhang steht, diese Kündigung bei Gericht anfechten können, hält er fest.

„Ich denke, wir sollten uns mit dieser Möglichkeit auseinandersetzen und der Wirtschaft unsere Kooperationsbereitschaft in diesem Bereich signalisieren. Im Sinne von Menschen mit Behinderung, die auch ihre Chancen am Arbeitsmarkt wahrnehmen wollen!“, so Voget abschließend.

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0 Kommentare

  • Der erhöhte Kündigungsschutz macht Menschen mit Behinderung keineswegs unkündbar. Allerdings brauchen ArbeitnehmerInnen mit Behinderung besondere Schutzbestimmungen zu Erhaltung ihres Arbeitsplatzes, da für sie der Wechsel des Arbeitsplatzes ungleich schwieriger ist“.

    Die Aufhebung des Kündigungsschutzes für behinderte Menschen sei schon lange ein Wunsch der Wirtschaft, den sie mit der Verbreitung von Vorurteilen durchzusetzen versuchte, zudem sei in den vergangenen Jahren der Kündigungsschutz auf Drängen der Wirtschaft durch die Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetztes massiv gelockert worden. Leider ist es ist viel einfacher, die Ausgleichstaxe aus der Portokasse zu bezahlen, Menschen mit Behinderung aus dem Erwerbsleben und somit ins Out zu drängen. Von Integration und Chancengleichheit kann man leider nur Träumen.

    Mann sollte einmal im Sinne einer guten Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung die Anhebung der Ausgleichstaxe um ein vielfaches erhöhen. Die Behindertenvertrauenspersonen der Bediensteten der Gemeinde Graz wissen wo der Schuh drückt, weil wir täglich damit konfrontiert sind.

  • Junge Menschen mit Behinderung haben ohne dem bestehenden Kündigungsschutz keine Chance im Arbeitsleben. Von Integration und Chancengleichheit kann man leider nur Träumen. Seit wann setzt sich der ÖZIV für die Unternehmer ein?
    Die Behindertenvertrauenspersonen der Bediensteten der Gemeinde Wien wissen wo der Schuh drückt, weil wir täglich damit konfrontiert sind. Daher: Hände weg vom besonderen Kündigungsschutz. Zulangen jedoch bei der Erhöhung der Ausgleichszulage, der besseren rechtlichen Verankerung der Behindertenvertrauenspersonen und …

  • Der besondere Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung hat gerade wegen der geänderten Arbeitsbedingungen (minimaler Einsatz, maximaler Gewinn) weiterhin seine volle Berechtigung. Betrüblich ist, dass Arbeitgeber Menschen mit Behinderung vielfach nicht einmal die Chance geben, ihre Fähigkeiten und Qualifikationen zu beweisen. Es ist viel einfacher, die Ausgleichstaxe aus der Portokasse zu bezahlen, Menschen mit Behinderung aus dem Erwerbsleben und somit ins Out zu drängen. Eine Interessensvertretung wie der ÖZIV sollte sich der wahren Probleme annehmen, und nicht den Interessen der Wirtschaft nachkommen.

  • basis der überlegungen muss sein: die unternehmensgewinne steigen stetig, während die löhne stagnieren. das bedeutet, dass schon jetzt ein faires verteilen nicht stattfindet. es ist aufgabe des staates, hier die regeln festzulegen. ich bin nicht der meinung, dass das aktuelle behindertengleichstellungsgesetz ein zeitgemäßes instrument ist, jedenfalls nicht dieses, wurde es vor allem über intervention der wirtschaft so derartig schwach gestaltet. …und kommen sie mir nicht mit dem argument, eines der reichsten länder der welt könne sich das nicht leisten!!!

  • Beitrag poitisches Arbeitsklima. Es geht beim Kündigunsschutz haben oder nicht haben weniger um ein rechtliches Problem, der Kündigungsschutz bleibt eine psychologische Hürde, verschärft sich möglicherweise sogar, wenn im Nachhinein geklagt werden kann. Auf der Anderen Seite steht die Realität, dass es nur sehr wenige Klagen geben wird. Das Problem ist die Haltung mancher Unternehmen, es wäre gut für einen Betrieb, wenn man MitarbeiterInnen bei jedem Problem oder einfach bei Bedarf freisetzen kann, wie das so schön heißt. Von einer stärkeren gegenseitige Bindung und nachhaltigen, partnerschaftlichen Unternehmenspolitik (auch von Seiten der MA)würde alle provitieren.
    Wie das im Arbeitleben gelebt wird ist vielleicht auch eine Frage des politischen Klimas und das haben wir ja auch (teilweise) selbst gewählt.

  • Zunächst sollte einmal im Sinne einer guten Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung die Anhebung der Ausgleichstaxe auf das Durchschnittsentgelt des jeweiligen Betriebes angedacht und durchgeführt werden. Das wird die Unternehmen wesentlich deutlicher motivieren Menschen mit Behinderung einzustellen.

  • Diesen Ausasgen ist zuzustimmen. Der Kündigungsschutz, von vielen Betrieben oft als Argument eingesetzt, Behinderte nicht einzustellen, ist kontraproduktiv.

  • Eine Aufhebung des Kündigungsschutzes könnte zu einer Entkrampfung am Arbeitsmarkt führen und bietet mehr Chancen als Risiken. Sich bewähren zu müssen und auch mal die Arbeitsstelle verlieren zu können, wie Andere auch, würde auch zu mehr Selbstbewusstsein bei Arbeitnehmern mit Behinderung führen.