DSA Wolfgang Misensky legt nach nur 28 Monaten sein Amt als Fachbereichsleiter für Behindertenarbeit bei Wien Sozial zurück.
- SchlichtungswerberIn: Jutta Pisecky
- Unterstützt von: Martin Ladstätter
- Schlichtungspartner: Lugner City KinobetriebsgmbH
- Zeitraum: 27. May 2011 bis 9. January 2012
- Bundesland: Wien
- Gesetzesgrundlage: BGStG
- Einigung: Ja
Schlichtungsantrag
Am 26.3.2011 wollte ich mit meiner Familie wieder mal „barrierefrei“ ins Kino gehen. Da ich hochgradig schwerhörig bin und mein kleiner Sohn ebenfalls hörbehindert ist, sind wir im Kino auf die induktive Höranlage angewiesen und wir sind dankbar, dass es zumindest 1 (!) Kinocenter in Wien gibt, das dahingehen ausgestattet ist. Leider erlebe ich aber dort nicht zum ersten Mal immer wieder Diskriminierungen, die ich nun wie folgt anführe:
# Ich empfinde es diskriminierend, jedes Mal vor Ort an der Kassa sagen zu müssen, dass ich schwerhörig bin und den Mitarbeiter darum BITTEN muss, dass die Induktionsanlage eingeschaltet werden soll.
# Ebenso diskriminierend empfinde ich, dass ich laut Aussage des Kinopersonals „bis mindestens eine Woche nach der Premier eines Filmes warten muss, damit die Induktionsanlage eingeschaltet wird.“ (!) Begründung: Es könnten Raubkopien gemacht werden, für die der Induktionston verwendet werden könnte (!). Ich werde also an der Kassa abgewiesen, so nach dem Motto „Sie dürfen erst in 1-2 Wochen was hören, kommen Sie halt später wieder.“
# Ich find es außerdem unfassbar, dass ich auf meine Anfragen JEDESMAL UNTERSCHIEDLICHE Aussagen erhalten habe und erhalte: Einmal heißt es, „Die Anlage ist immer eingeschaltet, Sie brauchen es nicht mehr extra zu sagen“. Dann heißt es wieder, „Nein, man muss immer an der Kassa sagen“. Wiederrum ein anderes Mal heißt es „“Bis ZWEI Wochen nach der Premiere darf die Anlage nicht eingeschaltet sein““.