Überwachungsorgan zur UN-Konvention darf nicht ans Gängelband von Parteien geraten

Nicht Parteien, sondern Menschen mit Behinderungen müssen das Überwachungsorgan zur "UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" bestellen und besetzen. Im Ministerrat am 28. Mai 2008 werden diesbezüglich die Weichen gestellt.

Klaus Voget
ÖZIV

Die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ soll demnächst ratifiziert werden; dazu sind nationale Strukturen zur Überwachung dieses Übereinkommens zu schaffen.

Dieses Gremium kann aber u. a. nur dann tatsächlich unabhängig sein, wenn bereits bei der Bestellung der Mitglieder das Vorschlagsrecht bei den behinderten Menschen bleibt, vertreten durch die ÖAR.

„Sollte die Bundesregierung es nicht schaffen, die innerstaatliche Umsetzung dieser Konvention sauber abzuwickeln und aus parteilicher Einflussnahme herauszuhalten, wäre das ein Affront für die behinderten Menschen in Österreich“, stellt Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, fest und meint, „in einem solchen Fall werden wir unsere gefestigten europäischen und internationalen Beziehungen nutzen müssen, um die Namen jener Akteure, die gegen unsere Interessen handeln, zu veröffentlichen.“

Zur Erinnerung: Österreich ist – durch die Unterschrift von Sozialminister Buchinger – das erste Unterzeichnerland dieser UN-Konvention und damit mustergültig. Voget: „Nach dem ersten positiven Bekenntnis Österreichs zu diesem UN-Dokument, wäre nachlässige nationale Umsetzung in den Augen der internationalen Öffentlichkeit eine Peinlichkeit sondergleichen“.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich