Ugandas: Neue Verfassung enthält Rechte und Anerkennung für behinderte Menschen

In der am 8. Oktober 1995 in Kraft getretenen Verfassung werden die Rechte behinderte Menschen anerkannt, geschützt und gefördert.

Ausdrücklich anerkannt wird das Recht behinderter Personen auf Respekt und menschliche Würde. Weiters wird festgehalten, daß der Staat die Entwicklung der Gebärdensprache fördern wird.

Im Artikel 21 wird festgehalten, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und daß „eine Person aufgrund ihres Geschlechtes, ihrer Rasse, Hautfarbe, ethnischer Abstammung … oder Behinderung nicht diskriminiert werden darf.“

Der Artikel 32 erlaubt dem Staat positive Maßnahmen zu ergreifen, mit dem Zweck der Herstellung und Wiedergutmachung des existierenden Ungleichgewichtes, welches gegenüber bestimmten Personengruppen besteht und erwähnt ausdrücklich die Behinderung.

Schließlich stellt der Artikel 35 fest, behinderte Menschen „haben ein Recht auf Respekt und menschliche Würde“, der Staat soll „alle geeigneten Maßnahmen ergreifen um sicherzustellen, daß sie ihr volles geistiges und physisches Potential umsetzen können“, das Parlament soll Gesetze für ihren Schutz erlassen und Vertreter behinderter Menschen sollen dem Parlament angehören.

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