Ukraine: Wahlgesetz verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof der Ukraine hat am 25. Dezember 2004 - einen Tag vor der Präsidentenstichwahl - das Wahlrecht teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die Wahl findet aber wie geplant am 26. Dezember 2004 statt.

Stimmabgabe
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Nach massiven Vorwürfen des Wahlbetrugs wurde Anfang Dezember 2004 das Wahlrecht in der Ukraine geändert, um die Möglichkeiten des Wahlbetrugs zu verringern.

Eine Veränderung betraf jene Bestimmung, wonach nur mehr nicht gehfähige behinderte Menschen das Recht auf Stimmabgabe in den eigenen vier Wänden zuerkannt wurde, aber erkrankten Personen nicht. Diese Bestimmung wurde als Ungleichbehandlung gewertet und aufgehoben.

Nach der Gerichtsentscheidung könnten Wähler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Wahllokal gehen können, kurzfristig bis Samstagabend um 20 Uhr Ortszeit die örtlichen Wahlbehörden informieren. Es gibt Befürchtungen, dass diese kurze Eintragungsfrist zu Protesten und Wahlanfechtungen nach der Wahl führen könnte.

Dank internationaler Hilfe und der Unterstützung durch den Blindenverbandes der Ukraine erhalten 60.000 sehbehinderte und blinde Wählerinnen und Wähler mittels Wahlschablonen die Möglichkeit, selbständig an der Wahl teilzunehmen. Der Einsatz von Wahlschablonen ist in der Ukraine nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch der Blindenverband hofft auf eine baldige Änderung des Wahlgesetzes.

Über 12.000 Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter sollen eine betrugsfreie Wahl in der Ukraine sichern.

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