50. Woche 2025 – Schmalster Gehsteig St. Pöltens?
Dieser Gehsteig in der Steinergasse in St. Pölten ist wohl nur für besonders schmale Menschen. In einem Rollstuhl, mit Kinderwagen …
Der jüngst vorgelegte Gesetzesentwurf des BMWA setzte die Richtlinie 2000/78/EG für Menschen mit Behinderungen unzulänglich um und wurde von den Interessenvertretungen daher vehement abgelehnt.
Um jene Schwachstellen, die der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit aufwies, in einem künftigen Vorschlag zur innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union 2000/78/EG betreffend die Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf nicht noch einmal zu riskieren, soll hier auf die aus der Sicht behinderter ExpertInnen notwendigen Umsetzungsmaßnahmen hingewiesen werden.
Der Grundsatz lautet:
Die chancengleiche und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben – und damit auch in Beschäftigung und Beruf – ist ein Menschenrecht!
Vor diesem Hintergrund wären zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Beschäftigung und Beruf folgende Maßnahmen jedenfalls zu setzen:
Um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes der EU-Richtlinie 2000/78/EG auf Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, sind insbesondere behindertendiskriminierende Rechtsvorschriften zu beseitigen, die etwa den Zugang zu bestimmten Berufen verhindern oder gleichheitswidrig einschränken. Auf dieser Grundlage wäre über weite Strecken die gesetzliche Klausel „körperliche und geistige Eignung“ als Zugangsschranke zu beseitigen.
Dabei wären insbesondere jene internationalen Programmierstandards für verbindlich zu erklären, die die barrierefreie Benutzbarkeit von Websites normieren (WAI-Kriterien); insbesondere vor dem Hintergrund des Einsatzes eines sogenannten „elektronischen Aktes“ ist diese Maßnahme wesentlich, um Menschen mit Behinderungen ein benützbares Arbeitsumfeld zu sichern.
Das bedeutet insbesondere die rechtliche Möglichkeit eines Zuverdienstes auch bei Bezug einer Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-, Waisenpension oder einer Dauerleistung der Sozialhilfe ohne Gefahr des Ausschlusses aus dem System sozialer Sicherheit für Menschen mit Behinderungen.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Dieser Gehsteig in der Steinergasse in St. Pölten ist wohl nur für besonders schmale Menschen. In einem Rollstuhl, mit Kinderwagen …