Umsetzung der Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG in Österreich, wann und wie?

Im Rahmen des nationalen Informationstages der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation am 12.11.2003 gab das Sozialministerium erste Details bekannt.

Benni Blindflug bei der Berufsberaterin
Krispl, Ulli

Am 2. Dezember 2003 läuft die Frist zur innerstaatlichen gesetzlichen Umsetzung der Richtlinie des Rates der EU betreffend die Festlegung eines allgemeinen Rahmens über Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf 2000/78/EG ab. Die Richtlinie sieht ja insbesondere auch die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Beschäftigung und Beruf vor.

Die leidvolle Vorgeschichte vom völlig unzureichenden Novellenentwurf zum Gleichbehandlungsgesetz des BMWA hin zur Ausklammerung der behinderten Menschen aus dem Entwurf und der politischen Vereinbarung zwischen dem Wirtschafts- und dem Sozialminister, die Behindertengleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf im Rahmen des derzeit in Ausarbeitung befindlichen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes umsetzen zu wollen, ist ja noch allzu gut in Erinnerung.

Heute, also 20 Tage vor Ablauf der Umsetzungsfrist, gibt es noch keinen konkreten Gesetzesentwurf, doch erste Details wurden von den Vertretern des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nun im Rahmen des nationalen Informationstages der ÖAR öffentlich bekanntgegeben.

Die Richtlinienumsetzung soll demnach im Rahmen einer Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes erfolgen. Wesentlich soll dabei sein, dass die Gleichbehandlung behinderter Menschen in Beschäftigung und Beruf auch nicht mehr an die Eigenschaft als „begünstigter Behinderter“ geknüpft werden kann – das wäre nicht richtlinienkonform -, so dass der Personenkreis laut den Vertretern des BMSG ausgeweitet werden wird. Es soll eine eigene Schlichtungsstelle beim Bundessozialamt geben, die sich mit Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot für Menschen mit Behinderungen in Beschäftigung und Beruf auseinandersetzen soll. Es sollen auch abschreckende Sanktionen bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot vorgesehen werden. Ein derartiger Gesetzesentwurf soll voraussichtlich im Dezember 2003 vorliegen und könnte nach der erklärten Absicht der Vertreter des BMSG in der ersten Hälfte des Jahres 2004 in Kraft treten.

Diese gesetzliche Maßnahme soll noch durch weitere flankierende Maßnahmen, wie durch die Ausweitung des Projekts „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz“ auf ganz Österreich ergänzt werden; außerdem sollen weitere Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Zuganges zu Betrieben für Menschen mit Behinderungen gesetzt werden.

Bislang noch unerwähnt blieb die höchst notwendige Beseitigung von Berufsverboten in österreichischen Gesetzen, wie z. B. dem Rechtspfleger-, Richterdienst-, Staatsanwaltschafts-, Sachverständigen- und Dolmetschergesetz oder dem Schulorganisationsgesetz; zu eben diesen behindertendiskriminierenden Berufszugangsverboten hat ja das Forum Gleichstellung bereits im Sommer 2003 einen Sammelnovellenvorschlag vorgelegt, der nun auch entsprechend bei der Umsetzung der Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG in Österreich beschlossen werden müsste.

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