UN-Anhörung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in der Europäischen Union

Am 11. März 2025, beginnt die Anhörung des Fachausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen in Genf, bei der die Europäische Union (EU) berichten muss, wie sie ihre Verpflichtungen zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einhält.

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Darauf hat die Europaabgeordnete der Grünen, Katrin Langensiepen, die in Genf das EU-Parlament vertreten wird, aufmerksam gemacht.

„Wie alle anderen Vertragsstaaten muss auch die EU der UN berichten, wie sie ihren Vertagsverpflichtungen nachkommt. In den nächsten zwei Tagen werden Dialoge zwischen Beamten der Europäischen Union und einem Expertenausschuss stattfinden. Die abschließenden Bemerkungen der UN werden für April 2025 erwartet und werden wegweisend dafür sein, welche EU-Initiativen wir voranbringen wollen“, erklärte Katrin Langensiepen zum anstehenden Prüfungsprozess zur UN-Behindertenrechtskonvention. Die Anhörung kann am 11. März 2025 ab 15:30 Uhr live mitverfolgt werden.

ENIL
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„Im Zusammenhang mit der Überprüfung durch die EU hat ENIL zwei Schattenberichte vorgelegt. Der erste deckt den Zeitraum bis 2022 ab, der zweite konzentriert sich auf die Jahre 2022-2025. Dieser zweite Bericht berücksichtigt die Entwicklungen in den drei Jahren zwischen Februar 2022 und Februar 2025 sowie die Informationen, die die Europäische Union dem Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in ihrem offiziellen zweiten und dritten Bericht (vom 18. April 2023) vorgelegt hat“, heißt es von European Network in Independent Living – ENIL.

„Die EU-Finanzierung ist immer noch auf große Einrichtungen, kleine Gruppenheime, Sonderschulen oder ‚geschützte‘ Werkstätten ausgerichtet und nicht auf gemeindenahe Dienste. Die Europäische Kommission muss gegen den Missbrauch von EU-Mitteln vorgehen, die Transparenz und die Überwachungsmechanismen verbessern und ein ausdrückliches Verbot von Investitionen von EU-Mitteln in Einrichtungen in die Verordnungen aufnehmen. Behindertenorganisationen müssen zudem in die EU-Überwachungsmechanismen einbezogen werden und bei der Vorbereitung und Durchführung des EU-Haushalts sinnvoll beteiligt werden. Die EU muss angemessene Finanzmittel für die Interessenvertretungsaktivitäten von EU-weiten Behindertennetzwerken bereitstellen“, heißt es in einer Presseinformation von ENIL weiter.

Link zur Live-Übertragung der Anhörung der EU am Dienstag, den 11. März 2025 ab 15:30 Uhr: https://webtv.un.org/en/asset/k14/k146hoxars

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