UN-Ausschuss diskutiert über Regeln zur Deinstitutionalisierung

Die Deinstituionalisierung, also dass behinderte Menschen mitten in der Gemeinde statt in Sondereinrichtungen leben, lernen und arbeiten, ist eine zentrale Herausforderung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

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Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen hat in seiner mittlerweile 29. Sitzungsperiode viele spannende Themen auf der Tagesordung, wie beispielsweise die Staatenprüfung Österreichs und Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Doch bereits am 18. August 2023 führt der Ausschuss ab 15 Uhr eine Podiumsdiskussion über die Leitlinien zur Deinstitiatonalisierung durch, die auch online übertragen wird.

Die Deinstituionalisierung, also dass behinderte Menschen mitten in der Gemeinde statt in Sondereinrichtungen leben, lernen und arbeiten, ist eine zentrale Herausforderung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und besonders auch in Deutschland.

„2022 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine ‚Leitlinien zur Deinstitutionalisierung (auch in Notfällen)‘ veröffentlicht. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat diese ins Deutsche übersetzt. In den Leitlinien geht es um die Verwirklichung des Rechts von Menschen mit Behinderungen auf ein selbstbestimmtes Leben und auf Inklusion in die Gemeinschaft. Sie sollen als Grundlage für die Planung von Deinstitutionalisierungsprozessen und der Verhinderung von Institutionalisierung dienen“, heißt es vonseiten der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte.

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