UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erhielt Detailinformationen aus Österreich

Dieser Tage trafen Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen Zivilgesellschaft, des Monitoringausschusses und der Volksanwaltschaft in Genf Mitglieder des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

UN-Fachausschuss trifft VertreterInnen aus Österreich in Genf
Johanna Mang

Die Staatenprüfung Österreichs zur Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Herbst 2019 rückt näher. Dies ist die zweite Überprüfung Österreichs; die erste fand im Jahr 2013 statt.

Damit der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein umfassendes Bild aus Österreich bekommt, erhielt er in den letzten Wochen schriftliche Berichte.

Am 6. und 7. September 2018 wurden nun ergänzend bei der UNO in Genf eine Reihe von persönlichen Gesprächen mit Mitgliedern des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen durchgeführt. Für den UN-Ausschuss sind diese Informationen die Basis für die Befragung im Rahmen der Staatenprüfung Österreichs 2019.

Worauf hingewiesen wurde?

Johanna Mang, stellvertretende Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, verwies einerseits auf den übersandten Bericht zum Stand der Umsetzung der Konvention in Österreich und andererseits hob sie hervor, welche strukturellen Probleme Österreich hemmen. Sie erwähnte insbesondere das schwierige Verhältnis der Zusammenarbeit von Bund und Bundesländern.

Vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen forderte der österreichische Volksanwalt Günther Kräuter verstärkte Anstrengungen, um Gleichstellung zu garantieren.

„Obwohl in jüngerer Vergangenheit positive Entwicklungen wie das Erwachsenenschutzgesetz, höhere Budgetmittel für die Behindertenhilfe oder der verbesserte Schutz von Minderjährigen in Heimen anzuerkennen ist, hat sich die Politik noch großen Herausforderungen zu stellen“, hält er in seiner Stellungnahme fest.

Für den Österreichischen Behindertenrat erläuterte Präsident Herbert Pichler die aktuelle Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Er ging dabei detailliert auf den von der österreichischen Zivilgesellschaft übersandten Bericht ein.

Erfolgreiches Vorgespräch

Schon am 6. September 2018 fand ein wichtiges Vorgespräch mit Mitgliedern des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen statt. Es ging dabei um Erläuterungen zum österreichischen Zivilgesellschaftsbericht, informierte der Österreichische Behindertenrat.

Was macht der UN-Ausschuss damit?

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird anhand der ihm nun vorliegenden Informationen eine Frageliste („List of Issues“) an die Republik Österreich übersenden.

Damit will der UN-Ausschuss in einigen Bereichen konkret wissen, wie der Stand der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich ist und ob sich der Vertragsstaat Österreich an seine Zusagen hält.

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3 Kommentare

  • Ich bin wohl der ärgste Feind der ÖVP und der FPÖ. Aber diesbezüglich sollte man versuchen, den ehemaligen NR der ÖVP, Franz-Joseph Huainigg, einzubinden. Falls er noch kann. Aber: Ich denke, dass er der einzig ehrliche Mensch dieser menschenfeindlichen Partei ist. Und bestimmt hat er ein Ohr für Sie.

  • Danke für den Artikel. Würde Vorschlagen bei den Gerichten an zu fangen; welche Sachverständige zu Falsch Gutachten veranlassen.
    Mit höfflichen Grüssen