In seiner Entscheidung vom 30. September 2020 beurteilt der UN Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Beschulung von Rubén Calleja Loma, einem spanischen Jungen mit Down-Syndrom, gegen seinen und den Willen seiner Eltern in einem sonderpädagogischen Zentrum als völkerrechtswidrig.
Darüber berichtet die Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und weist darauf hin, dass dies auch Auswirkungen auf die deutsche Rechtssprechung haben könnte.
Die Entscheidung fiel im Rahmen des im Fakultativprotokoll zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vorgesehenen Individualbeschwerdeverfahrens.
Sie liegt nun auch auf Deutsch vor und könnte nach Ansicht der deutschen Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte richtungsweisend für einen ähnlich gelagerten Fall aus Deutschland sein, der derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht und als Individualbeschwerde ebenfalls vor dem UN-Ausschuss anhängig ist.
Link zum Bericht der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention