UN-Behindertenkonvention schleunigst ratifizieren

Die Lebenshilfe in Deutschland appellierte an die Verantwortlichen der Politik in Deutschland, die am 3. Mai 2008 in Kraft tretende UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen schleunigst zu ratifizieren.

Flagge Deutschland
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Vor fast genau einem Jahr hat eine Delegation der Bundesregierung im Plenarsaal der Vereinten Nationen in New York das „Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen“ unterzeichnet. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, das Übereinkommen zu ratifizieren und die einzelnen Rechte, die im Text der Konvention geregelt sind, in das deutsche Recht zu übertragen.

Die Wirksamkeit des Übereinkommens hängt davon ab, dass mindestens 20 Länder beim Generalsekretär der Vereinten Nationen eine Ratifikationsurkunde hinterlegen. Diese Zahl wurde am 3. April erreicht, als ein Regierungsvertreter des Staates Ecuador die Ratifikation anzeigte. Damit wird das Übereinkommen vier Wochen später, d. h. am 3. Mai 2008, völkerrechtlich wirksam.

„Ich bin hocherfreut, dass der deutsche Gesetzgeber jetzt auch formell aufgerufen ist, die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu ratifizieren“, so Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

„Ich rate dazu, den Ratifikationsprozess umgehend einzuleiten, denn nach dem 3. Mai 2008 beginnen die Verhandlungen darüber, wie das Internationale Komitee, das beauftragt ist, die Umsetzung des Übereinkommens weltweit zu überwachen, zusammengesetzt werden soll. Deutschland hat bei der Erarbeitung des Übereinkommens eine herausragende Rolle gespielt. Deshalb sollte die Chance ergriffen werden, einen behinderten Menschen aus Deutschland in das zunächst aus zwölf Personen bestehende Komitee zu entsenden. Dies wird nur gelingen, wenn die Bundesregierung so frühzeitig wie möglich auf den Berufungsprozess für das Komitee Einfluss nimmt. Dafür ist die Ratifikation durch Deutschland unumgänglich.“

Niemals zuvor hat es ein Völkerrechtsdokument gegeben, in dem die Rechte behinderter Menschen so zukunftsorientiert zusammengefasst worden sind. Leitlinie ist die Anerkennung von Menschen mit Behinderungen als vollwertige Bürger ihrer jeweiligen Gesellschaft.

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